Experten-Tipp: So finden Sie das passende Grundstück
Ein Artikel aus unserem Blog Immobilien & Finanzen
Dieser Experten-Tipp vom Autor Igor Kats, Immobilienberater bei der BauTeam Husmann GmbH, liefert künftigen Bauherren Wissen für eine erfolgreiche Grundstückssuche.
Als künftige Bauherren werden sich viele in der Anfangsphase des Hausbau-Projektes mit der Suche nach dem geeigneten Grundstück befassen. In Minden, Porta Westfalica, Bad Oeynhausen aber auch in den umliegenden Städten, Gemeinden und Landkreisen ist das Angebot an freien Grundstücken recht überschaubar. Häuslebauer haben natürlich immer ihre eigene Vorstellung von ihren Wunschgrundstück hinsichtlich Größe, Bebaubarkeit und Lage, aber letztlich müssen hier auch oftmals Kompromisse gemacht werden, um sich für ein Grundstück zu entscheiden. Worauf man außerdem bei der Suche und dem Kauf eines Grundstücks achten sollte, erkläre ich in den folgenden zwei Punkten.
1. Worauf sollte man bei der Grundstückssuche achten?
Grundstück ist nicht gleich Bauland. Wichtig ist natürlich, dass es sich um eine Fläche handelt, die bebaut werden darf. Wenn dieser Punkt geklärt ist, sollte man die rechtliche Grundlage beachten; Gibt es einen Bebauungsplan für das Grundstück oder greift hier der § 34 BauGB (Baugesetzbuch)?
Zum Bebauungsplan:
Ein Bebauungsplan (B-Plan) regelt in Deutschland die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen.
Zum § 34 BauGB:
§ 34 des Baugesetzbuches ist die maßgebende, in Deutschland bundesweit gültige Vorschrift für Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich, also außerhalb von Bebauungsplangebieten. Das wichtigste Prinzip dieser Vorschrift ist das Einfügungsgebot. Neubauten müssen sich zwingend an der Nachbarschaftsbebauung orientieren und sich in das Stadtbild einfügen.
Ausgehend davon, dass man das passende Grundstück gefunden hat, sollten sich Bauherren bewusst sein, dass sie bei der Hausplanung nicht nur die eigenen Wünsche, sondern auch die Bauordnung zwingend beachten müssen. Damit das gelingt, sollte man sich rechtzeitig von einem Fachmann beraten lassen, zum Beispiel bei einem Bauunternehmen.
2. Wann gilt ein Grundstück als erschlossen oder teilerschlossen?
Schaut man sich die Exposés der angebotenen Grundstücke genauer an, dann stößt man schnell auf den Begriff der Erschließung bzw. die Begriffe „erschlossen“ oder „teilerschlossen“. Dies ist ein wichtiger Punkt, der unangenehme Folgekosten auslösen kann, wenn man sie nicht vorher beachtet und einplant.
Damit ein Grundstück als erschlossen gilt, müssen einige Kriterien erfüllt sein. Im Detail muss eine Anbindung an eine öffentliche Straße gegeben sein sowie die Versorgung mit Strom, Wasser, Abwasser, Telekommunikation und Gas vorhanden sein. Wenn nur wenige dieser Kriterien erfüllt sind, gilt das Grundstück als teilerschlossen. Treffen keine dieser Kriterien zu, dann gilt das Grundstück als nichterschlossen.
Abschließend lässt sich festhalten, dass die Grundstückssuche gründlich durchgeführt werden sollte. Bereits vor dem Kauf sollten die oben angeführten Dinge geklärt sein, damit es später nicht zum bösen Erwachen kommt. Nur so kann der spätere Hausbau zum erfolgreichen Projekt werden.
Über den Autor:
Igor Kats ist Immobilienberater beim regionalen Bauunternehmen BauTeam Husmann und ist für die Hausplanung und Beratung zuständig. Er verfügt über langjährige Erfahrung im Bauwesen und steht Ihnen gerne Rede und Antwort. Hier können Sie Kontakt zu Igor Kats aufnehmen!
(Text und Fotos: Igor Kats / BauTeam Husmann)
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