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Immobilienbesitzer sollten vor Starkregen gut gerüstet sein

Ein Artikel aus unserem Blog Immobilien & Finanzen

20200709 hallo minden unwetter starkregen 

„Endlich Abkühlung, endlich Regen!“ – nach der drückenden Hitze der letzten Tage freuen sich viele auf den angekündigten Wetterumschwung. Doch heftige Gewitter, anhaltender Regen und Hochwasser sollten zumindest Hauseigentümer in einen Alarmzustand versetzen. Denn Starkregen und steigende Wassermassen überfordern schnell die kommunale Kanalisation. Die Abwasserkanäle können die gewaltigen Wassermengen nicht mehr aufnehmen und ableiten, die ausgetrockneten Böden die Wassermassen nicht mehr aufnehmen. Das Wasser fließt schnell oberflächlich ab, es kommt zu Wasserstau und Überflutung der Straßen. Folge: Tief liegende Hauseingänge, Keller und Souterrainräume laufen voll. Schmutzwasser, das durch Rückstau aus dem Kanal in das Gebäude zurückdrängt, verursacht oft große Schäden an Wänden, Böden und Einrichtung. „Für alle Schäden durch Rückstau haften Grundstückseigentümer selbst! Hausbesitzer sollten deshalb rechtzeitig geeignete Vorkehrungen treffen, um sich vor der Gefahr eines unberechenbaren Rückstaus und einer Überflutung im Eigenheim bei Starkregen zu schützen“, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW. Nachfolgend einige Tipps, die das Projektteam Klimafolgen und Grundstückentwässerung zum Schutz vor Rückstau gibt:

Schutzvorkehrungen:

Souterrainwohnungen und Räume unterhalb des Straßenniveaus, die über Toilette oder Wasseranschluss verfügen, sind bei Rückstau besonders gefährdet. Daher ist es sinnvoll, bereits bei der Bauplanung abzuwägen, auf welche Abflüsse verzichtet werden kann. Ungenutzte Abläufe in bestehenden Gebäuden sollten verschlossen werden. Bei genutzten Wohnräumen unterhalb des Straßenniveaus kann nur eine Hebeanlage das Gebäude angemessen schützen. Sie pumpt anfallendes Abwasser über die Rückstauebene hinweg in den Kanal. Die Anlage gewährleistet auch die weitere Benutzung von Toiletten und Duschen während eines Rückstaus. Vermieter sind verpflichtet die Benutzbarkeit von Sanitäranlagen jederzeit zu gewährleisten. Bei Rückstauklappen kann das Wasser bei Betätigung des Abflusses und Benutzung von Spüle und Waschbecken nicht abfließen, wenn sie geschlossen sind. Sie schützen das Gebäude im Falle eines Rückstaus lediglich vor dem Eindringen von Wasser aus dem öffentlichen Kanal. Während längerer Abwesenheit sollten sämtliche Rückstauklappen verriegelt und alle Fenster im Keller fest verschlossen werden.

Fachmännischer Einbau:

Um eine Immobilie rückstausicher zu machen, ist mit dem ausführenden Sanitärfachbetrieb zu klären, wo die Rückstausicherung angebracht werden muss. Bei der Planung eines Neubaus sollte der Rückstauschutz vom Architekturbüro mitbedacht werden. Individuelle Beratung, Planung und Betreuung der Baumaßnahmen übernehmen kostenpflichtig Ingenieurbüros für Wasserwirtschaft oder Sanitärfachbetriebe, die Anlagen zur Rückstausicherung installieren.

Regelmäßige Wartung:

Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden, sonst riskieren Grundstückseigentümer bei Schäden ihren Versicherungsschutz. Manuelle Rückstauklappen können im Anschluss an eine fachmännische Unterweisung eigenverantwortlich gewartet werden. Um im Schadensfall Ärger mit der Versicherung zu vermeiden, sollte die eigene Wartung vorsorglich dokumentiert werden. Viele Fachbetriebe bieten auch Wartungsverträge an. Vor einer Auftragsvergabe ist es ratsam, mehrere Angebote einzuholen und Leistungen und Preise miteinander zu vergleichen.

Richtige Versicherung:

Kommunen haften nicht für Rückstauschäden an privaten Häusern. Diese sind auch nicht in der privaten Hausrat- und Wohngebäudeversicherung automatisch mit abgedeckt. Das Rückstaurisiko muss explizit innerhalb einer Elementarschadenversicherung abgesichert werden. Im Schadensfall können Versicherer einen Nachweis über die regelmäßige Wartung von Rückstausicherungen verlangen. Achtung: Nicht jeder Rückstau ist mitversichert, hierbei kommt es auf das Kleingedruckte an. Hier hilft nur, die Vertragsbedingungen genau zu lesen und am besten mit weiteren Versicherungsangeboten zu vergleichen.

Das Projekt Klimafolgen- und Grundstücksentwässerung berät Hauseigentümer in NRW gerne in allen Fragen zum Umgang mit anfallendem Abwasser, zum Schutz vor Nässe bei Starkregen und rund um die Prüfung und Sanierung von Abwasserleitungen – individuell und kostenfrei. Kontakt unter der Rufnummer 0211-3809-300, montags und mittwochs von 9 bis 13 Uhr, dienstags und donnerstags von 13 bis 17 Uhr. Die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale NRW bieten außerdem in den örtlichen Beratungsstellen eine Versicherungsberatung für 40 Euro je 30 Minuten zu Elementarschäden beim Hausrat und rund ums Wohngebäude an. Kontakt im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/versicherungsberatung.

(Text: Verbraucherzentrale Minden, Symbolfoto: Archiv)

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