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Stadt Minden stellt neuen Mietspiegel auf

Ein Artikel aus unserem Blog Immobilien & Finanzen

Stadt Minden stellt neuen Mietspiegel auf

Für den Wohnraum im Mindener Stadtgebiet wird es Anfang April 2020 einen neuen qualifizierten Mietspiegel geben. Die Aufstellung liegt dieses Mal federführend in der Hand der Stadt Minden, nachdem der Mietspiegel 2016 als Gemeinschaftswerk herausgegeben und 2018 von der Stadt Minden mit einem Verbraucherpreis-Index von plus 2,3 Prozent fortgeschrieben wurde.

Die Träger des Gemeinschaftswerkes von 2016 sind auch in die Aufstellung für 2020 einbezogen. Das sind neben der Statistikstelle der Stadt Minden Haus & Grund Minden e.V., der Mieterverein Minden und Umgebung e.V., die Genossenschaft für Siedlungsbau (GSW) sowie die Wohnhaus Minden GmbH.

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Der Mietspiegel bietet eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten für den nicht preisgebundenen Wohnraum. „Er dient als Richtlinie und gibt den Mietvertragsparteien eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Lage, Ausstattung und Zustand der Wohnung und des Gebäudes zu vereinbaren“, nennt der Beigeordnete für Städtebau und Feuerschutz, Lars Bursian, den Hintergrund.
Zudem biete der Mietspiegel Kosten-Transparenz für Menschen, die Interesse haben, nach Minden zu ziehen

Für den Mietspiegel 2016 wurden rund 3.200 Datensätze erfasst und ausgewertet. Sowohl Privatvermieter als auch große Wohnungsbaugesellschaften haben Angaben zu dem Mietspiegel für 2016 geliefert. „Wir hoffen dieses Mal auf eine höhere Beteiligung“, kündigt Benjamin Groß, Leiter des Bereiches Vermessung und Geoservice, an. Geoservice und Statistikstelle arbeiten derzeit an einem Online-Fragebogen, der voraussichtlich Ende Mai auf die Internetseite der Stadt Minden eingestellt wird.

Beteiligen können sich dann an der Erfassung anonym und freiwillig bis Anfang August alle Mieter*innen und Haus- beziehungsweise Wohnungseigentümer*innen in Minden. Haus und Grund und der Mieterverein werden ihre Mitglieder wieder über die Erfassung der neuen Daten informieren und zur Beteiligung aufrufen.

Da in dem Online-Fragebogen - ohne Nennung des Namens - auch Straße und Hausnummer sowie Geschoss der Wohnung abgefragt werden, können so Dopplungen vermieden werden, erläutert Groß. Mieter*innen beziehungsweise Eigentümer*innen sollen neben der Kaltmiete in das Online-Dokument auch den Typ (z.B. Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus), die Lage, das Baujahr, die Größe und die Zahl der Räume sowie anzukreuzende aufwertende Details in der Ausstattung, wie Fahrstuhl, hochwertige Bodenbeläge, Art der Heizung, Balkon/Terrasse, Isolierverglasung und Wärmedämmung eintragen.

„Alle diesen Angaben können elektronisch ausgewertet werden und fließen dann in den neuen Mietspiegel ein, der ab 1. April 2020 gelten soll“, so Benjamin Groß weiter. Unterstützt wird die Stadt Minden bei der Auswertung von einem unabhängigen Institut, das noch ausgewählt werden muss.

Es sei damit zu rechnen, dass aufgrund der Entwicklungen auf dem Markt in den vergangenen vier Jahren seit der letzten Erhebung, die Mietpreise auch in Minden höher ausfallen werden, meint Beigeordneter Bursian. Bislang seien die Mieten in Minden im Vergleich mit ähnlich großen Städten der Region recht günstig gewesen. Entscheidend für den Preis ist neben dem Baujahr, dem Zustand und der Ausstattung auch die Lage.

(Text: Stadt Minden | Symbolfoto: Archiv)

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