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Bei Paketärger aufs Beschwerdeportal klicken

Weihnachtsgeschenke, die in der Zustellschleife hängen bleiben, Pakete, die verstecken spielen oder ohne Benachrichtigung in der Nachbarschaft oder im kilometerweit entfernten Paket-Shop abgegeben werden: In den Wochen vor dem Fest werden doppelt so viele Pakete verschickt wie sonst – und zuhauf steht Verbraucherärger rund um Paketsendungen ins Haus.

„Wer sein Paket ausschließlich selbst entgegennehmen will, kann bei einigen Versendern beim Bestellen den kostenpflichtigen Service ‚eigenhändig‘ buchen, dann darf der Bote das Paket nur dem Empfänger selbst oder jemandem aushändigen, der eine schriftliche Vollmacht zur Annahme der Sendung hat“, bringt die Verbraucherzentrale NRW Licht ins Zustell-Labyrinth.

Beschwerdeportal Paketärger

Fürs Abladen von Ärgernissen rund ums Versenden und Zustellen hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt ein Online-Beschwerdeportal gestartet. „Hier kann man eintragen, wenn Pakete einfach vor der Haustür abgelegt werden, beschädigt ankommen oder sonstige Paket-Pannen passieren“, rufen die Verbraucherschützer auf, solche Ärgernisse unter www.paket-aerger.de mitzuteilen.

Auf der Internetseite gibt’s auch Informationen zur Rechtslage – und durch die Auswertung der gesammelten Beschwerden sollen Verbesserungen für Paketkunden erreicht werden.
Fürs Versenden und Empfangen gibt die Verbraucherzentrale NRW das kleine Einmaleins der Paketkunde mit auf den Weg:

  • Vor dem Versand: Abgesehen von Preisunterschieden – Paketdienstleister bieten auch unterschiedliche Dienste an. So sehen manche nur einen Zustellversuch vor, andere kommen hingegen bis zu drei Mal an die Tür, bevor das Paket zurück an den Absender geschickt oder in einen Paketshop umgeleitet wird. Hier lohnt sich also ein Blick in die Zustellbedingungen.
  • Ersatzzustellung beim Nachbarn: Die meisten Paketdienste behalten sich in ihren Vertragsbedingungen die so genannte Ersatzzustellung an Nachbarn vor. Das kann praktisch sein, wenn der auch tagsüber zu Hause ist. Grundsätzlich muss jedoch kein Nachbar ein fremdes Paket annehmen. Sobald der Empfang allerdings quittiert wird, muss das Paket sorgfältig verwahrt und darf dem Empfänger nicht einfach vor die Tür gestellt werden. Denn dann haftet der Nachbar unter Umständen dafür, wenn die Sendung wegkommt oder Schaden nimmt. Wer ein Paket erwartet, sollte seinen Nachbarn am besten vorher informieren. Alternativ kann beim Paketdienstleister auch ein „Wunschnachbar“ als Zustelladresse hinterlegt werden, wenn keine Zustellung an jeden beliebigen Nachbarn gewünscht wird.
  • Verzögerte Lieferung: Paketdienstleister geben in ihren Geschäftsbedingungen Lieferzeiten für die Paketzustellung an. Dies sind jedoch nur unverbindliche Regellieferzeiten und keine garantierten Lieferdaten. Wer will, dass zu einem bestimmten Termin geliefert wird, sollte daher auf sogenannte Expresslieferungen der Paketdienste zurückgreifen. Diese sind allerdings meist teurer als der Standardversand.
  • Beschädigte Pakete: Pakete sind in der Regel versichert. Die Höchstgrenze bewegt sich je nach Transportunternehmen zwischen 500 und 750 Euro. Der Absender muss dem Paketdienstleister innerhalb von sieben Tagen melden, wenn die versandte Ware beschädigt wurde. Wenn beim Verschicken also etwas zu Bruch ging, sollte der Empfänger dies dem Absender umgehend mitteilen und gleich an der Haustür vom Zusteller festhalten lassen.
  • Paketverlust: Bei allen Paketen kann mit Hilfe der Paketnummer im Internet verfolgt werden, wo sie sich befinden. Hilft das nicht weiter oder geht die versandte Ware verloren, meldet der Absender das beim Kundenservice und stellt einen kostenlosen Nachforschungsauftrag. Dabei muss er den genauen Paketinhalt angeben und den Einlieferungsbeleg vorweisen können. Für die Nachforschung haben die Paketdienstleister mindestens 20 Tage nach Einlieferung des Pakets Zeit.

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(Text: Verbraucherzentrale NRW)