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Winter 2016: Worauf man jetzt achten sollte...

Temperaturen rund um den Gefrierpunkt sorgen für Frieren, Zähneklappern und Gefahren durch Frost. Ob geplatzte vereiste Rohrleitungen im Haus oder folgenschwere Ausrutscher durch Schneeglätte auf den Straßen: Ist das Risiko von Schäden und Unfällen nicht ausreichend abgesichert, kann der Wintereinbruch teure Konsequenzen nach sich ziehen.

Winter 2016: Worauf man jetzt achten sollte...

„Zwar fängt die richtige Versicherungspolice in vielen Fällen den finanziellen Schaden auf, doch Hausbesitzer, Mieter und Verkehrsteilnehmer haben bestimmte Pflichten zu erfüllen, um Gefährdungen durch Eis und Schnee zu vermeiden“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Nachfolgend gibt sie einen Überblick über die wichtigsten Winterpflichten bei Kälte:

  • Wasserrohre absperren: Wenn Wasser gefriert, dehnt es sich aus und kann auf diese Weise leicht Rohre sprengen. Noch größer wird der Schaden allerdings, wenn aufgetautes Wasser aus den geplatzten Leitungen in die Wohnung fließt. In der Regel übernehmen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung einen solchen Schaden – vorausgesetzt, dieser spezielle Versicherungsschutz ist im Vertrag enthalten. Versicherte sollten sich aber nicht darauf verlassen, dass die Gesellschaft zahlt. Denn eine volle oder teilweise Übernahme kann auch verweigert werden, falls die Rohre nicht rechtzeitig entleert beziehungsweise abgesperrt oder die Wohnräume nicht ausreichend beheizt wurden.
  • Gehwege von Eis und Schnee räumen: Bei den ersten Minustemperaturen beginnt für Eigentümer in der Regel auch der Winterdienst vor der eigenen Haustür: Vereiste Flächen müssen dann gestreut, Gehwege und Zufahrten müssen nach einem Schneefall geräumt werden. Diesen Winterdienst haben Mieter zu übernehmen, falls dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Rutscht ein Passant auf einem vereisten oder schneebedeckten Weg aus und verletzt sich, können Ersatzansprüche auf denjenigen zukommen, der die Streupflicht hatte. Ohne Haftpflichtversicherung kann dies teuer werden.
  • Bei Sturz versichert: Wird Passanten ein vorschriftsmäßig geräumter und gestreuter Gehweg dennoch zum Verhängnis, springt bei Verletzungen die gesetzliche Unfallversicherung ein – aber nur dann, wenn der sogenannte Wegeunfall auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit oder anschließend auf dem direkten Heimweg passiert ist. Auch für diesen und sonstige Ausrutscher mit schmerzhaften Folgen zahlt die private Unfallversicherung. Ist die eigene Arbeitskraft aufgrund eines Sturzes dauerhaft beeinträchtigt, ist dies ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Beide finanziellen Absicherungen greifen aber nur, wenn sie beizeiten abgeschlossen wurden.
  • Umweltverträgliche Streumittel verwenden: Wer Gehwege eisfrei halten will, sollte zu umweltverträglichen Streumitteln aus Kalkstein, Sand oder Quarz greifen: Diese Stoffe sind eine gute Alternative zum Salz, dessen Einsatz in vielen Kommunen verboten ist. Als Rutschschutz bewährt haben sich Splitt und Sand. Sie erhöhen die Reibung zwischen Eis und Schuhsohle. Ein Ausgleiten wird dadurch verhindert. Empfehlenswerte Streumittel tragen oft das Umweltzeichen „Blauer Engel". Nach Ende der Frostperiode sollten die aufgefegten Reste in der grauen Tonne landen.
  • Winterreifen sind Pflicht: Wer angesichts der bislang milden Temperaturen noch mit Sommerbereifung fährt und bei einem Glätteunfall das eigene Fahrzeug beschädigt, muss damit rechnen, dass die Kfz-Versicherung den Schaden abhängig vom Grad des eigenen Verschuldens – wenn überhaupt – nur geringfügig reguliert. Bei vielen Kaskotarifen verzichten Versicherer allerdings ausdrücklich darauf, Ausgleichszahlungen wegen grober Fahrlässigkeit zu verweigern. Wurde eine andere Person oder deren Haus beziehungsweise Fahrzeug geschädigt, regulieren die Versicherer den verursachten Haftpflichtschaden auch bei Missachtung der Winterreifenpflicht.

Überblick über die wichtigsten Winterpflichten bei Kälte

Zum vorsorglichen Versicherungsschutz bei Unwettern und Kälte bietet die örtliche Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Minden, Portastraße 9 eine halbstündige Beratung für 40 Euro an. Die Schadensfallberatung hilft, wenn es bei der Regulierung von Schäden Probleme gibt.

Termine können vereinbart werden unter der Tel.-Nr. 0571-386 379-01 oder per mail unter minden@vz-nrw.de.

Weitere Hinweise online unter www.vz-nrw.de/versichrungsberatung. Zentral erreichbar berät aber auch das Verbrauchertelefon NRW zu Versicherungsschäden – und zwar donnerstags von 10 bis 12 Uhr unter 0900-1-89 79 60 für 1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise können variieren.

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(Text: Verbraucherzentrale NRW)