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Amerikanische Faulbrut der Bienen im Mühlenkreis erloschen

Minden-Lübbecke -

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Im Ortsteil Barkhausen in der Stadt Porta Westfalica war im Mai 2022 der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt worden. Vom Veterinäramt des Kreises Minden-Lübbecke wurde daraufhin um den betroffenen Bienenstand ein Sperrbezirk eingerichtet. Betroffen von den Sperrmaßnahmen waren alle Bienenhalter in den Portaner Ortsteilen Barkhausen, Costedt, Hausberge, Holzhausen I, Lerbeck, Lohfeld, Möllbergen, Nammen und Neesen sowie in den Mindener Ortsteilen und Stadtbezirken Bölhorst, Dützen, Häverstädt, Meißen, Innenstadt, Rechtes Weserufer und Rodenbeck.

Nachdem jetzt alle Untersuchungen der in diesem Sperrbezirk gelegenen Bienenvölker und Bienenstände sowie im Ausbruchsbestand die Entseuchungsmaßnahmen entsprechend den Vorgaben der Bienenseuchen-Verordnung abgeschlossen worden sind, können die Sperrmaßnahmen wieder aufgehoben werden. Mit seiner Allgemeinverfügung vom 23.01.2023 hebt der Kreis Minden-Lübbecke alle gegenüber den in diesem Sperrbezirk ansässigen Bienenhaltern ausgesprochenen Anordnungen und Einschränkungen auf. Die Aufhebungsverfügung gilt seit dem 27.01.2023.

Weiterhin ist das Auftreten der Amerikanischen Faulbrut in Deutschland häufig zu beobachten. Neben dem jetzt abgeschlossenen Fall waren kreisweit im vergangenen Jahr zwei weitere Ausbrüche in Porta Westfalica und in Stemwede zu verzeichnen.

„Das gehäufte Auftreten der Amerikanischen Faulbrut der Bienen gibt Anlass zur Sorge. Obwohl aktuell im Kreisgebiet die Amerikanische Faulbrut als erloschen gilt, kann eine Entwarnung für die Bienenhalter noch nicht gegeben werden“, so Dr. Detlef Grote, Leiter des Kreisveterinäramtes. „Jederzeit kann es zu einem Neuausbruch der Seuche kommen. Daher sollten alle Imker ihre Bienenvölker weiterhin gut beobachten und bei Krankheitsanzeichen sofort reagieren“.

Die Faulbrut, die durch ein Bakterium verursacht wird, das für den Menschen ungefährlich ist, führt zum Absterben der Bienenbrut und letztlich zur Schwächung oder dem Tod eines Bienenvolkes. Der Honig ist uneingeschränkt genießbar. Anfangs ist die Amerikanische Faulbrut schwer erkennbar. Zu achten ist zunächst auf ein löchriges Brutbild und gegebenenfalls eingefallene Zelldeckel der Brutwaben – beides tritt jedoch nicht nur bei Faulbrut auf. Eine frische Infektion zeigt sich durch eine milchige bis kaffeebraune Faden ziehende Beschaffenheit des Brutzelleninhaltes. Später trocknet die schleimige Masse zu einem bräunlichen-schwarzen Schorf ein. Die Krankheit breitet sich innerhalb eines Bienenvolkes schnell aus. Es kann aber sein, dass sie erst nach Monaten oder Jahren zum Absterben des Bienenvolkes führt. Die Übertragung der Seuche von Volk zu Volk kann durch fremde Bienen geschehen, die in die durch Faulbrut geschwächten Völker eindringen und sporenhaltigen Honig in die eigenen Waben eintragen. Außerdem ist die Seuche auch durch den Imker durch infizierte Geräte übertragbar.

Bei Anzeichen der Amerikanischen Faulbrut ist sofort das Veterinäramt zu informieren. Besondere Vorsicht gilt bei Zukäufen von Bienenvölkern. Stammen die Bienenvölker von außerhalb des Kreisgebietes, ist immer eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich. Bei Bienenvölkern aus dem Kreisgebiet wird dringend empfohlen, eine vorherige Untersuchung durch einen Bienensachverständigen, besser noch die Vorlage eines Futterkranzuntersuchungsergebnisses einzufordern.

Zum Schutz der Bienen vor Infektionen mit Amerikanischer Faulbrut wird generell darauf hingewiesen, dass leere Honiggläser vor der Entsorgung in Glascontainern mit warmem Wasser ausgewaschen werden sollten.

Für eine schnelle und wirksame Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut oder auch anderen Tierseuchen- und -krankheiten ist es wichtig, dass dem Veterinäramt alle im Kreisgebiet ansässigen Bienenhaltungen bekannt sind. Imker, die bisher noch keine Meldung abgegeben haben, sollten dieses umgehend nachholen. Nähere Informationen dazu sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.minden-luebbecke.de unter der Rubrik „Service - Tiere und Lebensmittel“ zu finden oder können unter der Telefonnummer 0571 807-24000 erfragt werden.

Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Symbolfoto: Archiv

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