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Corona-Inzidenz ist nachhaltig unter 50

Minden-Lübbecke -

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat heute formal bestätigt, dass die Corona-Wocheninzidenz im Kreis Minden-Lübbecke nun fünf Werktage in Folge unter der Grenze von 50 lag. Dadurch greifen ab dem übernächsten Tag, also Sonntag, den 30. Mai, weitere Lockerungen im Mühlenkreis.

„Dass wir gerade erst vor einer Woche offiziell unter die 100er-Marke gefallen sind und nun schon die nächste Grenze unterschreiten, ist eine tolle Nachricht und eine gute Entwicklung“, sagt Minden-Lübbeckes Landrätin Anna Katharina Bölling. „Die dritte Welle ist gebrochen und es besteht Grund zur Zuversicht, dass sich die Situation nachhaltig stabilisiert. Nachdem Corona einige Branchen über viele Monate vor eine harte Geduldsprobe gestellt hat, ist jetzt wieder einiges mehr möglich. Ich freue mich insbesondere für den Einzelhandel, Gastronomie, Kultur und Sport, aber eben auch für alle Bürgerinnen und Bürger im Mühlenkreis, dass es vorangeht“, so die Landrätin.

Mit dem Unterschreiten der 50er-Inzidenz im Mühlenkreis dürfen ab Sonntag unter anderem Innengastronomie, Fitnessstudios und Bäder für geimpfte, genesene und negativ getestete Personen öffnen. Die Tests sind 48 Stunden lang gültig. Im Einzelhandel besteht bereits seit Freitag, 28. Mai, keine Testpflicht mehr.

Konkret gelten ab Sonntag, 30. Mai, im Mühlenkreis aufgrund der derzeitigen Infektionslage (Stufe 2: Inzidenz unter 50, aber über 35) unter anderem folgende Regeln:

- Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten; außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten

- Kultur: Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster; Museen usw. dürfen ohne Termin öffnen

- Sport: Außen: Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung; Innen (einschl. Fitnessstudios): kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test

- Freizeit: Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung

- Einzelhandel: Alle Geschäfte dürfen für eine reduzierte Kundenzahl öffnen, es gibt keine Testpflicht

- Private Veranstaltungen (ohne Partys): außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste mit Test

- Gastronomie: Außengastronomie ohne Test; Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht; Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)

- Beherbergung: volle gastronomische Versorgung für private Gäste

Alle weiteren Informationen und weitere Regelungen sind der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-05-26_coronaschvo_vom_26.05.2021.pdf.

Weitere Lockerungen würden im Mühlenkreis greifen, wenn die Wocheninzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Wert von 35 unterschreitet. Entscheidend sind dabei die auf der Seite des Robert-Koch-Instituts veröffentlichten Zahlen.

(Quelle: Kreis Minden-Lübbecke)

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