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Einschränkung der Zufahrt zur Fußgängerzone

Minden -

Mit Beginn des Weihnachtsmarktes am 28. November findet, aufgrund des Schutzes der Veranstaltung, eine Einschränkung der Zufahrt in die Innenstadt statt. Zu folgenden Zeiten ist das Absenken der Poller über das Telefon nicht möglich: montags – mittwochs von 12 Uhr bis 20 Uhr;

donnerstags – samstags von 12 Uhr bis 21 Uhr; sonntags von 13 Uhr bis 20 Uhr; Heiligabend von 11 Uhr bis 14 Uhr und am zweiten Weihnachtstag in der Zeit von 13 Uhr bis 20 Uhr. Während dieser Zeiten können dann nur noch Einsatz- und Behördenfahrzeuge zur Erfüllung ihrer Aufgabe in die Fußgängerzone der Stadt Minden einfahren.

Die abendlichen Lieferzeiten ändern sich dahingehend wie folgt: montags – mittwochs von 20 Uhr bis 22 Uhr und donnerstags – samstags von 21 Uhr bis 22 Uhr. Die morgendlichen Lieferzeiten von 6 Uhr – 10.30 Uhr bleiben unverändert. An Sonn- und Feiertagen ist weiterhin kein Lieferverkehr zulässig.

Quelle: Stadt Minden

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