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Erneut Schwerlasttransport: Abschnitt der Bachstraße voll gesperrt

Minden -

Der am 10. Januar 2023 zu einer Prüfung bei der DB Systemtechnik in Minden angekommene Waggon aus Indien wird Ende Februar wieder zurückgeführt. Der gesamte Transport und die damit verbundenen verkehrsrechtlichen Anordnungen sind genauso wie auch beim Hin-Transport geregelt.

Der am 10. Januar 2023 zu einer Prüfung bei der DB Systemtechnik in Minden angekommene Waggon aus Indien wird Ende Februar wieder zurückgeführt. Der gesamte Transport und die damit verbundenen verkehrsrechtlichen Anordnungen sind genauso wie auch beim Hin-Transport geregelt.

In der Nacht vom 27. auf den 28. Februar wird im Zuge eines Schwerlasttransportes der Zug-Waggon zurück vom Deutsche Bahn Zentrum in Minden zum Hafen in Bückeburg transportiert. Der Waggon wird dabei in der Bachstraße auf einen anderen Lastwagen umgeladen. Dafür muss die Bachstraße zwischen Viktoriastraße und dem Haus Bachstraße 4 in der Zeit von ca. 20 Uhr bis 5.30 Uhr voll gesperrt werden und ist dann für alle Verkehrsteilnehmer nicht passierbar.

Es kann in dem Zeitraum dann auch nicht von der Dankerser Straße in die Bachstraße (in Richtung Viktoriastraße) abgebogen werden. Das teilt die Stadtverwaltung Minden mit. Eine Umleitung werde aufgrund der Nachtzeit nicht eingerichtet. Hinweisschilder zur Sperrung und Befahrbarkeit der Bachstraße werden vor Ort errichtet.

Die Stadt weist darauf hin, dass neben der Sperrung der Bachstraße auf dem gesamten Streckenverlauf des breiten Schwerlasttransportes Halteverbotszonen für die Zeit 27. Februar, 22 Uhr, bis zum 28. Februar 2023, 5 Uhr, eingerichtet werden. Diese sind unbedingt zu beachten, damit der Schwerlasttransport die betroffenen Straßen ohne Probleme befahren kann.

Es handelt sich dabei um folgende Straßen:

· Schaumburgerweg

· Steinkreuzstraße

· Feldstraße

· Dankerserstraße (zwischen Georgstraße und Bachstraße)

· Sedanstraße (zwischen Viktoriastraße und Bachstraße)

· Bachstraße (zwischen Hausnummer 34 und 46)

· Königgrätzer Straße (zwischen Hausnummer 3 und 18)

Anwohner und andere Fahrzeughalter dürfen in den genannten Zeiten nicht auf den mit Halteverbotsschildern gekennzeichneten Straßenflächen parken.

Quelle: Stadt Minden, Symbolfoto: Archiv

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