Online-Magazin für Minden und Umgebung

Geflügel im Mühlenkreis muss weiterhin im Stall bleiben

Minden-Lübbecke -

Das seit Anfang März in ganz Ostwestfalen-Lippe geltende Aufstallungsgebot für Geflügel bleibt vorerst bestehen. Aktuelle Ausbrüche der Geflügelpest in Geflügelhaltungen in Paderborn und vermehrte Nachweise im Wildvogelbestand lassen in Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW keine andere Entscheidung zu. „Geflügelhalter im Mühlenkreis müssen davon ausgehen, dass ihre Tiere mindestens bis Mitte Mai nicht im Freien gehalten werden dürfen“, sagt Dr. Detlef Grote. Der für die Tierseuchenbekämpfung im Kreisgebiet zuständige Veterinär weiß um die aktuellen Sorgen der zahlreichen Geflügelhalter*innen im Kreis, sieht aber aufgrund der aktuellen Seuchensituation mit Ausbrüchen in Hausgeflügelbeständen und in der Wildvogelpopulation keine Alternativen zur weiteren Aufstallung.

„Das Virus ist hier immer noch aktiv, was durch Nachweise der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) bei neun Wildvögeln, die in den letzten zwei Monaten im Mühlenkreis tot aufgefunden wurden, bestätigt wird.“ Ein Eintrag des Virus durch einen möglicherweise infizierten Wildvogel in die Hausgeflügelbestände ist unter allen Umständen zu vermeiden. Alle Halter*innen von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse müssen ihr Federvieh deshalb weiter aufstallen, die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen penibel einhalten und bei Zukäufen jetzt besonders achtsam sein. Das Geflügel sollte weiterhin besonders aufmerksam beobachtet werden. Bei Auffälligkeiten wie zum Beispiel Verlusten, Apathie, Leistungseinbußen, die auf eine Erkrankung hinweisen können, ist sofort die betreuende Tierarztpraxis einzuschalten, liegen Verdachtsmomente für einen Seuchenfall vor, ist vom Tierhalter unverzüglich das Veterinäramt zu benachrichtigen.

Wenn es gelingt, weitere Ausbrüche in der Region zu verhindern und die Virusnachweise im Wildvogelbestand zurückgehen, können die Stalltüren wieder geöffnet werden. Bis dahin bleibt es erforderlich, dass sich alle Geflügelhalter*innen an die bekannten Regeln und Einschränkungen (siehe nachfolgende Informationen) halten.

Einhaltung der Biosicherheit in jeder Geflügelhaltung

Die Biosicherheitsmaßnahmen sollen vor allem sicherstellen, dass keine Erreger von außen in den Stall, einschließlich Futter- und Einstreulager, eingetragen werden. Das Betreten des Stalls darf daher nur mit sauberer betriebseigener Schutzkleidung oder Einmalkleidung erfolgen. Insbesondere müssen die Schuhe direkt vor Betreten des Stalls gewechselt oder desinfiziert werden. Zum Tränken ist Leitungswasser zu verwenden, gleiches gilt für die Reinigung von Tränkebehältnissen. Auf keinen Fall sollte Oberflächen- oder Wasser aus fließenden Gewässern zur Versorgung der Tiere genutzt werden.

Aufstallung in einem festen Gebäude oder alternativ in einer Wildvogelsicheren Voliere

Sämtliches Geflügel ist in geschlossenen Ställen unterzubringen, um die Ausbreitung der Geflügelpest in Nutzgeflügelbestände zu vermeiden. Dort, wo das nicht möglich ist, muss das Geflügel mindestens unter einer Schutzvorrichtung, die nach oben mit einer dichten und seitlich überstehenden Abdeckung (zum Beispiel mit einer Plane) versehen ist, untergebracht werden. Diese Schutzvorrichtung ist zu den Seiten so abzusichern, dass Wildvögel nicht eindringen können. Das kann zum Beispiel mit einem Netz oder Drahtgitter von nicht mehr als 25 Millimeter Maschenweite erfolgen.

Anmeldung der Geflügelhaltungen bei der Tierseuchenkasse und dem Veterinäramt

Jeder Halter/jede Halterin von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern oder Wachteln, unabhängig von der Größe des Bestandes, ist verpflichtet, die Haltung bei der Tierseuchenkasse in Münster und/oder beim Veterinäramt anzuzeigen. Anmeldeformulare etc. und weitere Informationen zum Geflügelpestgeschehen im Mühlenkreis sind unter „Service, Tiere und Lebensmittel, Aktuelles zur Geflügelpest“ auf der Homepage des Kreises unter https://www.minden-luebbecke.de/Service/Tiere-und-Lebensmittel zu finden.

Zukauf/Neueinstallung von Geflügel

Tierbewegungen sollten zurzeit möglichst eingeschränkt werden. Sollte Geflügel zugekauft werden, ist möglichst darauf zu achten, dass die Tiere aus sicheren Herkünften stammen. Dieses kann dadurch sichergestellt werden, dass vom Verkäufer die Vorlage eines negativen Testergebnisses für das von ihm angebotene Geflügel eingefordert wird. Neu eingestalltes Geflügel sollte genau beobachtet und bei Krankheitsanzeichen sofort dem Tierarzt vorgestellt werden.

Aktuelle Statistik (Stand 23.04.2021), weitere Informationen:

226 Ausbrüche in ganz Deutschland seit 01.01.2021 in Hausgeflügelbeständen, davon 13 in NRW

725 HPAI-Nachweise bei Wildvögeln, davon 21 in NRW

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, zu finden:

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

(Quelle: Kreis Minden-Lübbecke)

Das ist auch interessant:

Saatgut-Tauschbörse

Neue virtuelle Veranstaltungsreihe der Mühlenkreiskliniken

Polizei begleitet Protestaktion in Lübbecke

Corona-Virus im Kreis Minden-Lübbecke - Stand heute

Anzeige

Eigenanzeige-HaMi-2020-55cent-848x457