Geflügelpest breitet sich aus – Aufstallpflicht verfügt
Minden-Lübbecke -

In Deutschland sind seit dem 30.10.2020 mehrere Fälle von Aviärer Influenza, auch bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, bei Wildvögeln und in Nutzgeflügelbeständen aufgetreten. Jetzt ist in Nutzgeflügelbeständen in Paderborn und Gütersloh der Verdacht eines Geflügelpestausbruchs festgestellt worden. Auch im Kreis Minden-Lübbecke befindet sich aktuell ein Verdachtsfall in der Prüfung.
Um die weitere Verbreitung der Geflügelpest zu stoppen, wird auf Weisung des NRW-Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in ganz Ostwestfalen die Aufstallpflicht für alle Geflügelbestände angeordnet. Hierzu hat das Veterinäramt eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab morgen gilt.
Dann müssen alle Personen, die Geflügel draußen halten (auch Hobbyhalter), ihre Tiere aufstallen oder unter einer Vorrichtung halten, die überdacht ist und eine Seitenbegrenzung hat, damit Wildvögel nicht eindringen können. Alle Geflügelhalter sollten ihre Tiere jetzt besonders aufmerksam beobachten. Bei Auffälligkeiten wie zum Beispiel Verlusten, Apathie, Leistungseinbußen, die auf eine Erkrankung hinweisen können, ist sofort die betreuende Tierarztpraxis einzuschalten; liegen Verdachtsmomente für einen Seuchenfall vor, ist vom Tierhalter unverzüglich das Veterinäramt zu benachrichtigen.
Bei der hochpathogenen Aviären Influenza (Vogelgrippe) handelt es sich um eine hochansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung des Geflügels. Bislang gibt es keine Hinweise auf Erkrankungen von Menschen mit dem aktuellen Typ des Vogelgrippe-Virus. Ein erhöhtes Risiko für die Allgemeinbevölkerung besteht nicht. Auch bei engem Kontakt wie in der Geflügelhaltung sind beim Einsatz adäquater Schutzmaßnahmen Übertragungen auf den Menschen unwahrscheinlich.
Der Ausbruch der Geflügelpest kann immense wirtschaftliche Folgen für die Geflügelhalter, Schlachtstätten und die verarbeitende Lebensmittelindustrie haben. Vor diesem Hintergrund sind Geflügelhalter verpflichtet, ab sofort eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen strikt zu beachten. Dabei ist es besonders wichtig, den Kontakt zwischen Haus- und Wildgeflügel, auch indirekt, zu vermeiden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Personen- und Fahrzeugverkehr auf dem Gehöft und in den Stallungen sind auf ein Minimum zu reduzieren. Es sollten Aufzeichnungen über Personen geführt werden, die Kontakt zum Geflügel, den Stallungen oder Vorratslagern für Futter haben. Der Zutritt zu den Stallungen hat nur in Schutzkleidung zu erfolgen. Es wird empfohlen, an den Stallzugängen Desinfektionseinrichtungen aufzustellen. Herkunft und Verbleib von Zu- und Verkäufen sind lückenlos zu dokumentieren.
Sollte eine Geflügelhaltung bislang nicht bei der Tierseuchenkasse NRW und dem Veterinäramt registriert sein, muss die Anmeldung des Federviehs dringend nachgeholt werden.
Weitere Informationen zum Thema, Ansprechpartner sowie die entsprechenden Dokumente und Anmeldeformulare finden Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke unter der Rubrik „Tiere und Lebensmittel, Tiergesundheit, Geflügel“: https://www.minden-luebbecke.de/Service/Tiere-und-Lebensmittel/Tiergesundheit/Geflügel.
(Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Symbolfoto: Archiv)
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