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GEMA Pauschalvertrag schafft finanzielle Entlastung für Vereine

Nordrhein-Westfalen -

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Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und die GEMA haben mit Wirkung zum 1. Juli 2026 einen Pauschalvertrag abgeschlossen, der Vereine und Ehrenamtliche bei der Durchführung bestimmter Veranstaltungen finanziell entlasten wird. Ziel ist, das Kosten für die Musiknutzung unter bestimmten Voraussetzungen künftig vom Land übernommen werden. Das Ministerium stellt für die Finanzierung bis einschließlich 2027 drei Millionen Euro zur Verfügung. 

„Ob Sommerfest, Dorffest, Gemeindefest oder Vereinsjubiläum: Wo Ehrenamt Gemeinschaft schafft, werden wir Hürden abbauen. Deshalb heißt es künftig: Music on, Gebühren off. Mit dem neuen GEMA-Pauschalvertrag können wir viele Vereine und Ehrenamtliche in Nordrhein-Westfalen konkret entlasten. Gerade kleinere Vereine werden davon profitieren, dass künftig mehr Geld für die eigentliche Vereinsarbeit eingesetzt werden kann und weniger in Gebühren fließt“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

Yvonne Pietsch, Lead Commercial Partnerships bei der GEMA, ergänzt: „Mit dem neuen Pauschalvertrag setzen wir gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen ein starkes Zeichen für das Ehrenamt. Musik bringt Menschen zusammen, schafft Gemeinschaft und bereichert das gesellschaftliche Leben vor Ort. Gleichzeitig sorgt die Vereinbarung dafür, dass die Urheberinnen und Urheber der Musik für die Nutzung ihrer Werke angemessen vergütet werden. So schaffen wir spürbare Entlastung für Vereine und stärken zugleich die kulturelle Vielfalt und das ehrenamtliche Engagement in Nordrhein-Westfalen. Wir freuen uns, diesen Weg gemeinsam mit dem Land zu gehen.“

Von der Vereinbarung profitieren gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, deren Arbeit überwiegend ehrenamtlich getragen wird. Der Pauschalvertrag gilt für bestimmte Veranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, sofern diese vorab bei der GEMA angemeldet werden und die festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Jede berechtigte Organisation kann bis zu vier Veranstaltungstage pro Kalenderjahr über den Vertrag abrechnen. Die Anmeldung erfolgt über das Onlineportal der GEMA. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und die GEMA haben zudem vereinbart, zu prüfen, ob und in wie weit auch Karnevals- und Schützenfestumzüge in den Rahmenvertrag aufgenommen werden können.  

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragsstellung finden sich auf der Website: https://www.gema.de/de/musiknutzer/kampagnen/ehrenamtliche-vereine-in-nrw

Quelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW, Symbolfoto: Archiv

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