Gewerbegebiet Holtrup: Kreis schränkt Schwerlastverkehr ein
Porta Westfalica -
Der Kreis Minden-Lübbecke begrenzt die Durchfahrt der Kreisstraße 43 einseitig vom Zentrum Holtrup auf 3,5 Tonnen. Da es keine ausreichende Wegweisung zum Gewerbegebiet Holtrup gibt, verirren sich immer wieder Schwerlasttransporter auf die Kreisstraße 43, die hierfür nicht geeignet ist. Die Straße hat nicht den erforderlichen Aufbau und nicht die erforderliche Regelbreite, um den Schwerlastverkehr aufnehmen zu können. Der Zustand der Straße hatte sich ohnehin zusehends verschlechtert, weil sie bei einer vorangegangenen Straßensperrung als Schleichweg benutzt worden war. Trotz regelmäßiger Reparaturen war es kaum noch möglich, den Zustand der Straße zu erhalten. Daher hat der Kreis ab heute die entsprechenden Schilder für die Tonnagebegrenzung aufgestellt.
Quelle: Kreis Minden-Lübbecke
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