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Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten

Minden-Lübbecke -

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Die Hochwasserereignisse der Vergangenheit – insbesondere auch das Hochwasser an der Ahr – haben gezeigt, dass angespannte Hochwasserlagen regelmäßig durch austretendes Heizöl verschärft werden.

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Um dieser Gefahr zu begegnen, hat der Gesetzgeber bereits vor einiger Zeit Regelungen für die Lagerung von Heizöl innerhalb von Überschwemmungsgebieten beschlossen. So ist es mittlerweile nur noch in Ausnahmefällen erlaubt, in festgesetzten Überschwemmungsgebieten neue Heizölverbraucheranlagen zu errichten. Bestehende Anlagen müssen spätestens bis zum 05.01.2023 hochwassersicher nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik nachgerüstet werden. Die betroffenen Eigentümer werden vom Umweltamt des Kreises ein entsprechendes Schreiben erhalten.

Wer selbst herausfinden will, ob sein Grundstück innerhalb eines festgesetzten Überschwemmungsgebietes liegt, kann sich auf dem Geoportal des Kreises Minden-Lübbecke informieren.

Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Foto: Archiv

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