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Integrationsrat wird am 14. September neu gewählt

Minden -

In Minden werden am Sonntag, 14. September, nicht nur der Kreistag, die/der Bürgermeister*in und der Rat neu gewählt, sondern auch der Integrationsrat. Das 15-köpfige Gremium vertritt die Interessen der in Minden lebenden Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.

In Minden werden am Sonntag, 14. September, nicht nur der Kreistag, die/der Bürgermeister*in und der Rat neu gewählt, sondern auch der Integrationsrat. Das 15-köpfige Gremium vertritt die Interessen der in Minden lebenden Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Für diese Wahl werden zwei Wahllokale - im Begegnungszentrum Bärenkämpen (großer Mehrzweckraum) sowie in der PRIMUS-Schule in Dankersen (Mensa) - eingerichtet. Diese sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Auch eine Briefwahl ist möglich. Mit Stand vom Dienstag (2. September) sind bereits 935 Anträge auf Briefwahl gestellt worden.

„Minden ist vielfältig - lassen Sie Ihre Stimme sprechen und gestalten Sie die Zukunft der Stadt mit“, ruft die Erste Beigeordnete und Wahlleiterin, Daniela Giannone, zur Wahl des Integrationsrats auf. Für die Wahl in Minden liegen 14 Wahlvorschläge vor, darunter 6 Einzelbewerber*innen und 8 Gruppen-/Listenwahlvorschläge. Alle wurden vom Wahlausschuss zugelassen. Der Integrationsrat in Minden setzt sich zusammen aus 10 durch Urwahl gewählte Personen. Hinzu kommen 5 Stadtverordnete, die in der ersten Sitzung des neu gewählten Rates (konstituierende Sitzung) festgelegt werden. Die Zusammensetzung ist in der Wahlordnung des Integrationsrates geregelt.

Wahlberechtigt sind am 14. September alle Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit - mit Ausnahme von Asylbewerber*innen. Die/der Wahlberechtigte muss am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein, sich mindestens seit einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem 29. August 2025 den Hauptwohnsitz in Minden haben. Wer seine deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erhalten hat und die übrigen Voraussetzungen erfüllt, ist ebenfalls wahlberechtigt. Sie/er wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie/er daneben noch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt (Doppelstaatler). Die Wahlbenachrichtigungen wurden im August verschickt.

Der Integrationsrat ist Teil der Stadtpolitik und wird alle fünf Jahre demokratisch gewählt. Er beschäftigt sich mit Themen, die Menschen mit internationaler Familiengeschichte in der Stadt betreffen, zum Beispiel soziale und kulturelle Teilhabe, Chancengerechtigkeit, Anti-Diskriminierungsarbeit und vieles mehr. Gemeinsam haben die Mitglieder die Aufgabe, das Zusammenleben in Vielfalt aktiv zu gestalten, Chancengerechtigkeit zu fördern und Strategien gegen Rassismus zu entwickeln. Der Mindener Integrationsrat ist zum Beispiel Mitveranstalter der „Interkulturellen Wochen“ vom 18. September bis 8. Oktober.

Seit 1994 sind die Integrationsräte bzw. ihre Vorgängergremien in der Gemeindeordnung NRW (GO NW) rechtlich verankert. Seitdem regelt § 27 der GO NW die Grundlagen für die Wahl und die Arbeit der Gremien. Für viele Menschen ohne deutschen Pass ist die Wahl zum Integrationsrat die einzige Möglichkeit, durch ihre Stimme die Politik in ihrer Stadt oder Kommune mitzugestalten.

Quelle: Stadt Minden, Foto: Hallo Minden

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