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Jahrgänge 1948 und 1949: Impftermine ab Mittwoch buchbar

Westfalen-Lippe -

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Wie das NRW-Gesundheitsministerium gestern mitteilte, wird die Impfterminvergabe ab kommenden Mittwoch, 21. April, 8 Uhr, für alle Bürgerinnen und Bürger, die 1949 oder früher geboren sind, geöffnet.

Gebucht werden diese Impftermine in einem der 28 westfälisch-lippischen Impfzentren über das Buchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL): Entweder online unter www.116117.de oder telefonisch unter 0800-11611702. Partner-Impftermine sind möglich. Das Alter des Lebenspartners ist dabei nicht entscheidend – wichtig ist, dass der Termin für den Lebenspartner aktiv gebucht wird. Wann weitere Jahrgänge einen Impftermin buchen können, entscheidet das NRW-Gesundheitsministerium. Kurzfristige Änderungen sind möglich.

Zur besseren Übersicht möchte die KVWL noch einmal auf folgende Zusammenfassung zum Stand der aktuelle Impfterminvergabe verweisen:

Impfberechtigte Bürger nach Altersgruppe

Wer aufgrund seines Geburtsjahres aktuell impfberechtigt ist, kann einen Impftermin über die KVWL-Buchungsplattform vereinbaren. Im Moment sind dies alle Bürgerinnen und Bürger, die 1947 oder früher geboren sind. Ab dem kommenden Mittwoch (21. April) kommen dann auch die Jahrgänge 1948 und 1949 hinzu.

Impfberechtigte Bürger aufgrund bestimmter Vorerkrankungen

Bürgerinnen und Bürger mit bestimmten Vorerkrankungen gemäß Impf-Verordnung werden vor allem in den westfälisch-lippischen Arztpraxen geimpft. Aufgrund der immer noch sehr geringen Impfstoffmenge werden die Bürger jedoch gebeten, aktuell nicht in den Praxen anzurufen und nach Impfterminen zu fragen. Der behandelnde Arzt wird selbst Kontakt mit den Patienten aufnehmen.

Wer einen Impftermin bei seinem Hausarzt erhalten hat, sollte sich die Aufklärungs- und Einwilligungsbögen nach Möglichkeit bereits vorab ausdrucken und ausgefüllt mit in die Praxis bringen. Die Unterlagen sind u.a. unter https://www.corona-kvwl.de/impftermin hinterlegt.

Impfberechtigte Bürger gemäß Berufsgruppe

Wer aufgrund seines Berufs prioritär geimpft werden kann, muss sich für die Terminvergabe an den jeweiligen Kreis bzw. die kreisfreie Stadt wenden.

(QUelle: KVWL, Symbolfoto: Archiv)

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