Keine Verlängerung der Allgemeinverfügung
Minden-Lübbecke -
![]()
Die zuletzt erlassene Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke zur Eindämmung der Corona-Pandemie läuft am 14. Mai 2021 aus und wird aufgrund der zuletzt deutlich gesunkenen Zahl an Neuinfektionen nicht verlängert. Landrätin Anna Katharina Bölling und der Krisenstab danken in diesem Zusammenhang den Bürgen in Minden-Lübbecke für ihr solidarisches Verhalten und hoffen, dass es gelingt, die Zahlen weiter zu senken.
Sollte die Wocheninzidenz im Mühlenkreis an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter die Marke von 100 fallen, würden zudem die Regelungen der Bundesnotbremse entfallen. Solange greifen in Minden-Lübbecke vorerst auch weiterhin die im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Regeln wie die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und fünf Uhr sowie „Click and Meet“ im Einzelhandel.
Ab Samstag, 15. Mai, gelten durch den Wegfall der Allgemeinverfügung im Mühlenkreis nur noch die Regelungen der Bundesnotbremse und der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Weitergehende Informationen sind hier zu finden:
Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
(Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Foto: Hallo Minden)
Das ist auch interessant:
Standesamtliche Trauungen mit vier weiteren Gästen möglich
Polizei Herford fasst Raser - 35-Jähriger bundesweit gesucht
Impfung mit AstraZeneca - so geht es weiter
Corona-Virus im Kreis Minden-Lübbecke - Stand heute
Anzeige



