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Kreis beschränkt Wasserentnahmen per Allgemeinverfügung

Minden-Lübbecke -

Zu wenig Regen in den vergangenen Monaten und zu trockene Böden haben dazu geführt, dass in zahlreichen Gewässern im Kreis Minden-Lübbecke die Wasserstände deutlich zu niedrig sind.

Zu wenig Regen in den vergangenen Monaten und zu trockene Böden haben dazu geführt, dass in zahlreichen Gewässern im Kreis Minden-Lübbecke die Wasserstände deutlich zu niedrig sind. Um die Tier- und Pflanzenwelt der Gewässer vor Schaden zu bewahren, schränkt der Kreis Minden-Lübbecke jetzt die sonst erlaubnisfreien Wasserentnahmen aus allen Gewässern (auch der Werre – für Weser und Mittellandkanal gilt das Verbot nicht) erheblich ein. Eine entsprechende Allgemeinverfügung soll am morgigen Freitag veröffentlicht werden und tritt dann ab Samstag in Kraft. Ab diesem Tag darf nicht mehr mit mechanischen oder elektrischen Pump- und/oder Saugvorrichtungen oder fahrbaren Behältnissen Wasser aus den Gewässern im Kreisgebiet entnommen werden. Ausgenommen sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.

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Nach gut zwei Jahren Bauzeit war es soweit. Am Mittwoch, 20. Juli 2022, wurde das neue Sielbad im Rahmen einer offiziellen Eröffnungsfeier feierlich eingeweiht. Im Anschluss startete der Badebetrieb für die Öffentlichkeit.

Durch die Trockenheit schwindet die Wassermenge insgesamt und damit auch die Wassertiefe und die Qualität des Wassers – drei Faktoren, die für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen lebensnotwendig sind. Der meiste Regen wird direkt von der Vegetation aufgenommen und fließt gar nicht erst ab in die Gewässer. Deshalb ist mit großer Sicherheit zu erwarten, dass die Wasserstände der Gewässer weiter niedrig bleiben oder sinken werden.

Die Verfügung gilt zunächst anhand der aktuellen Wetterprognose bis zum 30. September 2022. Dann endet die Vegetationsperiode und wegen der niedrigeren Temperaturen wird weniger Wasser verdunsten, zudem erhöhen sich im Normalfall die Niederschläge ab September. Voraussichtlich werden die Gewässer im Kreis Minden-Lübbecke dann wieder ausreichend Wasser führen. Sollte sich die Situation schon vorher wieder deutlich verbessern, kann die Allgemeinverfügung auch früher wieder aufgehoben werden.

Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Foto: Hallo Minden

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