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Kreisverwaltung geschlossen – besondere Regelungen

Minden-Lübbecke -

Die Kreisverwaltung Minden-Lübbecke hat bis zum 08.01.2021 grundsätzlich für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Mitarbeitenden sind selbstverständlich weiter im Dienst. Die Bürger werden gebeten, nur noch telefonisch, per E-Mail oder schriftlich mit der Verwaltung in Kontakt zu treten. Sollte in begründeten Einzelfällen ein persönlicher Termin im Kreishaus zwingend erforderlich sein, ist dieser vorab mit der zuständigen Sachbearbeitung zu vereinbaren.

Auch der Bürger-Service im Kreishaus ist weiterhin geschlossen. Er ist zu den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung telefonisch unter 0571 807-20000 erreichbar.

Hier besondere Regelungen für einzelne Ämter im Überblick:

Das Gesundheitsamt des Kreises ebenso wie der Krisenstab des Kreises werden während der Feiertage weiter im Einsatz bleiben.

Das Bürgertelefon ist werktags wie üblich besetzt von 9 bis 12 Uhr und an allen kommenden Samstagen (19.12., 26.12. und 2.1.) von 10 bis 13 Uhr.

An Heiligabend ist das Bürgertelefon von 10 bis 12 Uhr besetzt, Silvester von 9 bis 12 Uhr. Am 1. Weihnachtstag und an Neujahr ist das Bürgertelefon zu.

Das Amt proArbeit – Jobcenter schließt grundsätzlich ebenfalls. Für dringende und unaufschiebbare Punkte, bei denen die Anwesenheit der betreffenden Person erforderlich ist, kann ein Termin für ein Gespräch vereinbart werden. Hierzu werden Kundinnen und Kunden gebeten, vorab das Jobcenter zu kontaktieren. Vorsprachen ohne vereinbarten Termin sind nicht möglich.

Für die Beratungsstelle für Schul- und Familienfragen ist eine vollständige Schließung ebenfalls nicht vorgesehen. Die telefonische Erreichbarkeit ist wie üblich in der Zeit von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und Montag bis Donnerstag auch von 13 bis 17.30 Uhr gewährleistet. Präsenztermine finden nur in Notfällen nach Ermessen der Berater und Beraterinnen und unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln statt.

Die Submissionsstelle ist wie bereits in den letzten Jahren zwischen den Feiertagen, also vom 28. bis 30.12.2020 geschlossen. An allen anderen Tagen ist sie gewohnt erreichbar.

Der Dienstbetrieb im Straßenverkehrsamt Minden und in der Zulassungsstelle Lübbecke wurde an die aktuelle Lage angepasst: Zulassungsangelegenheiten im Straßenverkehrsamt in Minden und in der Zulassungsstelle Lübbecke werden ohne Einlass von Publikum vorgenommen. Für die Kundinnen und Kunden bleiben Zulassungen weiterhin möglich, die Wartezeit zwischen Anmeldung und Ausgabe der Unterlagen muss jedoch außerhalb des Gebäudes verbracht werden. Terminvergaben bleiben weiterhin möglich, ebenfalls ohne Einlass. Durch die entsprechend notwendigen Änderungen im Arbeitsablauf kann sich die individuelle Wartezeit verlängern, wir bitten um Verständnis.

Die Bußgeldstelle und die Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt in Minden bleiben ab dem 16. Dezember 2020 für den Publikumsverkehr komplett geschlossen; Annahme, Beratung und Bearbeitung von Führerscheinanträgen und Bußgeldangelegenheiten erfolgen ausschließlich telefonisch, elektronisch oder postalisch.

(Quelle: Kreis Minden-Lübbecke)

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