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Kulturförderung des Kreises für das Jahr 2022

Minden-Lübbecke -

Neuer Schub für die Kultur im Kreisgebiet: Auch für das Jahr 2022 stehen Fördermittel des Kreises Minden-Lübbecke für Kulturprojekte zur Verfügung. Ab sofort können Kulturschaffende und –initiativen Förderanträge bei der Kreisverwaltung einreichen.

Neuer Schub für die Kultur im Kreisgebiet: Auch für das Jahr 2022 stehen Fördermittel des Kreises Minden-Lübbecke für Kulturprojekte zur Verfügung. Ab sofort können Kulturschaffende und –initiativen Förderanträge bei der Kreisverwaltung einreichen. „Auch wenn es wieder bergauf geht, sind die Zeiten für Künstlerinnen und Künstler immer noch schwierig. Desto mehr freue ich mich, dass wir ein eigenes Programm auf den Weg bringen konnten, um Kulturschaffende hier bei uns zu unterstützen und mehr für das kulturelle Angebot in unserem Kreis zu tun“, so Landrätin Anna Katharina Bölling.

Drei Richtlinien zur Kulturförderung wurden dazu per Kreistagsbeschluss im März 2021 auf den Weg gebracht:

1. Die Richtlinie zur Förderung der Kulturarbeit ist mit einem jährlichen Budget von 25.000 Euro ausgestattet und soll unbürokratisch Kulturformate aller kulturellen Genres fördern (z.B. Künstler-Honorare, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit);

2. Die Richtlinie zur Unterstützung des Ehrenamtes in kulturellen Einrichtungen ist mit einem jährlichen Budget von 18.000 Euro versehen und soll das Ehrenamt in der Kulturarbeit unterstützen;

3. Die Richtlinie zur Förderung von offenen Formaten der Jugendkultur unterstützt Kulturangebote von Jugendlichen und jungen Erwachsenen für Jugendliche und junge Erwachsene und hat ein Jahres-Budget von 10.000 Euro.

Antragsfrist ist der 31. Dezember 2021, Ende Januar entscheidet dann eine Jury über die Verteilung der Mittel. Sollten nach der Einreichungsfrist noch Mittel vorhanden sein, können Antragsteller auch danach noch Anträge einreichen, über die die Jury dann per Umlaufbeschluss entscheidet.

In diesem laufenden Jahr haben dank der neuen Kulturförderrichtlinien insgesamt 31 Kulturprojekte mit einem Fördervolumen von ca. 49.000 Euro Unterstützung bekommen. Diese geförderten Maßnahmen aus dem Jahr 2021 sind auch auf der untenstehenden Internetseite des Kreises kurz dargestellt und bieten interessierten Antragstellern so eine Orientierung für ihre geplanten Anträge.

Die neuen Kulturförderrichtlinien des Kreises sind ein konkretes Ergebnis des interkommunalen Kulturentwicklungsplans, den der Kreis Minden-Lübbecke in Zusammenarbeit mit dem Nachbarkreis Herford durchgeführt hat.

Die Kulturförderrichtlinien sind als Download auf der Internetseite des Kreises (https://www.minden-luebbecke.de/Region/Kultur) veröffentlicht, dort finden Interessierte ebenfalls das Antragsformular, die Bewertungskriterien für Förderanträge sowie die geförderten Maßnahmen des Jahres 2021. Bei Fragen stehen Doris Wiese (0571/807-23020) und Rainer Riemenschneider (0571/807-23140) zur Verfügung.

Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Symbolfoto: Archiv

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