Landarztquote: 1.000. Medizinstudierender beginnt Studium
Nordrhein-Westfalen -
In der aktuell laufenden Immatrikulationsphase für das Wintersemester 2025/2026 hat sich nun die 1.000. Person für ein Medizinstudium im Rahmen der Landarztquote an einer nordrhein-westfälischen Hochschule eingeschrieben. Aus den bisherigen Auswahlverfahren studieren aktuell bereits 951 Personen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Landarztquote Medizin. Im erfolgreich abgeschlossenen 13. Auswahlverfahren zur Landarztquote in Nordrhein-Westfalen hat das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz (LfGA) für das Wintersemester 2025/2026 160 weitere Personen für ein Medizinstudium im Rahmen der Landarztquote ausgewählt. Damit überschreitet Nordrhein-Westfalen zum ersten Mal und als erstes Bundesland überhaupt die Schwelle von insgesamt über 1.000 in der Landarztquote verpflichteten angehenden Ärztinnen und Ärzten.
Über die Landarztquote vergibt Nordrhein-Westfalen einen Teil der Medizinstudienplätze an Bewerberinnen und Bewerber, die sich verpflichten, zehn Jahre lang in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region hausärztlich tätig zu werden. Zum Wintersemester 2019/2020 hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland die Landarztquote eingeführt. Diesem Vorbild sind inzwischen zehn andere Bundesländer gefolgt und haben eigene Landarztquoten eingeführt.
„Dass wir den Meilenstein von über 1.000 Studierenden im Rahmen der Landarztquote erreicht haben, verdeutlicht erneut, dass die Landarztquote in Nordrhein-Westfalen fest etabliert und sehr gefragt ist. Wenn sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben, werden diese jungen Menschen und nach ihnen natürlich alle zukünftigen Studierenden der Landarztquote die hausärztliche Versorgung in schlecht versorgten Regionen in Nordrhein-Westfalen stärken. Darüber freue ich mich sehr, denn dort werden sie dringend gebraucht. Mehr als die Hälfte der 11.000 Hausärztinnen und Hausärzte in Nordrhein-Westfalen ist über 55 Jahre alt. Hier gibt es also einen erheblichen Nachbesetzungsbedarf. Mit der Landarztquote wirken wir proaktiv dem Hausärztemangel im ländlichen Raum und in kleineren Kommunen entgegen“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Über die Landarztquote werden aktuell in Nordrhein-Westfalen pro Jahr rund 190 Studienplätze (rund 160 zum Wintersemester und rund 30 zum Sommersemester) an den Universitäten in der Trägerschaft des Landes, die ein Studium der Humanmedizin anbieten (Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Duisburg-Essen, Düsseldorf, Köln und Münster), vergeben.
Mit dem Abschluss des dritten Abschnitts der ärztlichen Staatsprüfung im Winter 2025 werden die ersten Studierenden der Landarztquote ihr Studium abschließen. In 2026 werden sie im Zuge ihrer Facharztweiterbildung in die hausärztliche Versorgung einsteigen. Die Weiterbildung dauert in der Regel fünf Jahre.
„Als LfGA begleiten wir gemeinsam mit den Ärztekammern, den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Kompetenzzentren Weiterbildung die zukünftigen Landärztinnen und Landärzte mit passgenauen Informationen rund um die anstehende Weiterbildung und die noch kommende hausärztliche Tätigkeit“, erklärt Dr. Simone Gurlit, Präsidentin des LfGA NRW.
Hintergrund zur Landarztquote:
Über eine Vorabquote werden in Nordrhein-Westfalen 7,8 Prozent der Medizinstudienplätze an den Hochschulen in der Trägerschaft des Landes an ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich vertraglich verpflichten, nach Abschluss ihrer Facharztausbildung für zehn Jahre in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region als Hausärztin oder Hausarzt zu arbeiten.
Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig. Für die erste Auswahlstufe sind Bildungserfolge, kognitives Leistungsvermögen und berufspraktische Erfahrungen maßgeblich: Hier wird die Hochschulzugangsberechtigung mit 30 Prozent, das Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) mit 30 Prozent und eine Ausbildung bzw. berufliche oder praktische Tätigkeit in einem geregelten medizinischen, pflegerischen oder therapeutischen Ausbildungsberuf mit 40 Prozent gewichtet. In der zweiten Auswahlstufe werden die personalen und sozial-kommunikativen Kompetenzen sowie die Motivation geprüft, welche für die Tätigkeit als Landärztin bzw. Landarzt von besonderer Bedeutung sind.
Grundlage der Landarztquote Nordrhein-Westfalen bildet das am 18. Dezember 2018 vom Landtag verabschiedete Landarztgesetz (LAG NRW).
Weitere Aktivitäten der Landesregierung gegen den Hausärztemangel
Neben der Landarztquote sind das Hausarztaktionsprogramm (HAP) und der Ausbau der Zahl der Medizinstudienplätze weitere wichtige Maßnahmen der Landesregierung, um die hausärztliche Versorgung insbesondere im ländlichen Raum bzw. strukturschwachen Regionen zu stärken.
Mit dem HAP fördert die Landesregierung unter anderem die Niederlassung sowie die Anstellung von Hausärztinnen und Hausärzten, die Errichtung von Lehrpraxen, die Beschäftigung von Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten, die Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin sowie den Erwerb von Zusatzqualifikationen von nichtärztlichem Praxispersonal. Die Förderung ist auf Kommunen mit einer Einwohnerzahl von bis zu 25.000 beziehungsweise bei besonders ungünstiger Altersstruktur der Hausärzteschaft vor Ort von bis zu 40.000 beschränkt, in denen die Gefährdung der hausärztlichen Versorgung droht bzw. in denen die hausärztliche Versorgung auf mittlere Sicht gefährdet ist. Für das Förderprogramm stellt das Land im Jahr 2025 mehr als 2,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Mit der Neugründung der Medizinischen Fakultät OWL an der Universität Bielefeld sind bereits zum Wintersemester 2021/2022 in Nordrhein-Westfalen 60 zusätzliche Medizinstudienplätze neu geschaffen worden. Im Endausbau, der für das Wintersemester 2026/2027 geplant ist, sollen jährlich 300 Medizinstudienplätze bereitgestellt werden. An der privaten Universität Witten/Herdecke wurde die Zahl der Studienplätze mit finanzieller Unterstützung des Landes auf 168 verdoppelt.
Quelle: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Symbolfoto: Pixabay
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