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NABU hinterfragt Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners

Minden-Lübbecke -

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Foto: Jonathan Fieber

Anfang Juni überholte der Vorsitzende des NABU Minden-Lübbecke, Lothar Meckling, auf einer Kreisstraße nach Rahden-Tonnenheide einen Traktor, der mit einem dicken Rohr von unten einen riesigen Sprühnebel in die Straßenbäume blies. Die Wolke wurde vom starken Wind auf den angrenzenden Acker verdriftet und der Scheibenwischer musste beim Vorbeifahren eingeschaltet werden.

Da es sich bei den Straßenbäumen um Eichen handelte, lag der Verdacht nahe, dass hier eine fragwürdige Aktion gegen den Eichenprozessionsspinner stattfand. Eine telefonische Nachfrage bei der Kreisstraßenmeisterei bestätigte, dass hier eine Suspension des Bakteriums Bacillus thuringiensis versprüht worden ist. 
Aufgrund des starken Windes wurde die ausgebrachte Suspension weit verdriftet und gelangte auch auf angrenzende Ackerflächen und auf Wegränder. Zudem waren für den Tag Gewitter und Niederschläge angekündigt, die bereits gegen Nachmittag einsetzten und das Insektizid von den Bäumen abwusch.

Der ursprünglich aus südlicheren Regionen Europas stammende Eichenprozessionsspinner hat sich in den vergangenen Jahren auch in Nordrhein-Westfalen stark ausgebreitet. Die Raupen können Stieleichen erheblich schädigen und durch ihre Brennhaare bei Menschen teils schwere allergische Reaktionen und gesundheitliche Beschwerden auslösen.

Wo Menschen durch einen Befall gefährdet sind, insbesondere entlang von Wegen, an Schulen, Kindergärten oder in Wohngebieten, besteht Handlungsbedarf.

Das hier versprühte Bakterium soll beim Fressen der benetzten Blätter im Verdauungstrakt der der Raupen ein Giftstoff bilden, der Löcher in der Darmwand verursacht. Die Raupen sterben zwar ab, aber erfolgt die Behandlung erst im 3. oder 4. Larvenstadium, dann haben sind die Brennhaare der Raupen schon ausgebildet und die Gesundheitsgefährdung bleibt bestehen.  Daher empfiehlt das Umweltbundesamt den Einsatz chemischer oder biologischer Bekämpfungsmaßnahmen nur in den ersten beiden Raupenstadien.

Auch wenn das Bacillus thuringiensis verharmlosend oft als Biozid bezeichnet wird, handelt es sich um ein Insektizid, das nicht ausschließlich Schädlinge wie den Eichenprozessionsspinner trifft, sondern auch andere Schmetterlingsraupen oder auch Fliegenarten töten kann. Immerhin können auf Eichen über 200 Schmetterlingsarten leben. Auf Wildbienen, Florfliegen oder Marienkäfer wirkt das Mittel hingegen nicht. Für Menschen gilt der Wirkstoff als ungefährlich. Anstelle einer chemischen Bekämpfung führen wegen der Artenschutzproblematik zahlreiche Kommunen in Deutschland auch nur mechanische Maßnahmen zur Entfernung von Nestern durch, die ganzjährig möglich sind.

Nach Auffassung des NABU wirft das beobachtete Vorgehen Fragen hinsichtlich des Zeitpunkts, der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahme auf. Der Wirkstoff sollte nur bei möglichst windstillen und trockenen Bedingungen ausgebracht werden. Nur dann können die Raupen ausreichend Wirkstoff mit ihrer Blattnahrung aufnehmen. Starke Verdriftung oder ein rasches Abwaschen durch Regen machen die Maßnahme sinnlos. Bei optimalen Wetterbedingungen liegt die Erfolgsquote ohnehin bei nur ca. 70 %, bei den herrschenden Bedingungen zum Beobachtungszeitpunkt lagen sie wahrscheinlich bei null Prozent.

„Es reicht nicht aus, einfach etwas gegen den Eichenprozessionsspinner zu unternehmen. Entscheidend ist, die Biologie der Art zu berücksichtigen und Bekämpfungsmaßnahmen zum richtigen Zeitpunkt einzusetzen“, betont Lothar Meckling. Wirksam sind vorbeugende Anwendungen nur während der ersten beiden Larvenstadien der Raupen bis Mitte/Ende Mai. Danach sind die chemischen Bekämpfungsmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung sinnlos.
Auch das Bundesamt für Naturschutz weist darauf hin, dass Bekämpfungsmaßnahmen an den Entwicklungszyklus des Eichenprozessionsspinners angepasst werden müssen. Nach den Einschätzungen zur Befallssituation des Frühwarnsystems PHENTAUproc (s.u.) befanden sich die Raupen im Kreis Minden-Lübbecke am 2.6. bereits im vierten Larvenstadium. 

Der NABU fordert daher, chemische Bekämpfungsmaßnahmen, nur da durchzuführen, wo tatsächlich Gefährdungen bestehen. Der Befall muss dokumentiert werden und der Umgang damit nach dem jeweiligen Ort des Befalls priorisiert werden. Sollten sich eine chemische Bekämpfung nicht vermeiden lassen, muss der Einsatz sorgfältig geplant werden. Die Ausbringung muss rechtzeitig erfolgen und darf ausschließlich unter geeigneten Witterungsbedingungen vorgenommen werden. Gute Hinweise gibt der Praxisleitfaden für die Städte und Gemeinden in NRW „Überwachung, Bekämpfung und Beseitigung des Eichenprozessionsspinners. Nur so lassen sich Gesundheitsvorsorge, Artenschutz und ein verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen Mitteln miteinander vereinbaren.

Quelle: NABU Minden-Lübbecke

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