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Naturnah, bunt, pflegeleicht: Rückkehr zum lebendigen Garten

Porta Westfalica -

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Ausgehend von einer architektonischen Moderichtung für große Gebäude begann der Trend zu grauen Schotterflächen anstelle von naturnahen, bunten Gärten am Anfang dieses Jahrhunderts. Neben dem gestalterischen Aspekt wurden und werden sogenannte Schottergärten als pflegeleicht betrachtet. Dies hat dazu geführt, dass sich viele Hauseigentümer gegen die Anlage einer lebendigen Fläche vor allem in den Vorgärten entschieden haben.

Trotz kritischer Stimmen hat sich dieser Trend in den vergangenen Jahren verstärkt. Die Einwände gegen die Schotterflächen betreffen die Tristesse, die meist von ihnen ausgeht ebenso wie ökologische Aspekte. Das Grau des auf Folien verlegten Schotters dominiert, wenige, meist im Sinne von Nachhaltigkeit kaum nützliche Pflanzen, werden als Gestaltungselemente verwendet. Doch das Grün findet seinen Weg. Die Annahme, dass es sich um pflegeleichte Flächen handelt, bestätigt sich auf die Dauer nicht. Auch auf Schotterflächen drängt sich das Grün langsam, aber mit Kraft, durch die Folien nach oben und ist nur sehr mühselig zu entfernen. Kritisch ist darüber hinaus, dass Regenwasser auf diesen Flächen nur schlecht versickert und durch aufgeheizte Steinflächen schnell verdunstet. Für Pflanzen und Insekten wird der Lebensraum weiter eingeschränkt – insbesondere der Rückgang der Insekten wird auf Dauer gravierende Folgen auch für uns Menschen haben.

Das Land Nordrhein-Westfalen sowie Städte und Gemeinden haben aus den genannten Gründen begonnen, durch Aufklärung, Anreize und durch veränderte rechtlichen Rahmenbedingungen diesen Trend zu stoppen und auch zu revidieren. Diesen Weg geht auch die Stadt Porta Westfalica.

In Bebauungsplänen der Stadt Porta Westfalica wird durch die örtlichen Bauvorschriften geregelt, dass innerhalb der Vorgärten Flächen, welche nicht durch zulässige bauliche Anlagen teil- bzw. versiegelt werden, gärtnerisch als Rasen-, Gehölz und/oder Staudenflächen anzupflanzen und dauerhaft zu unterhalten sind. Eine Anlage von sogenannten Kies-, Splitt- oder Schottergärten sowie das damit verbundene Abdecken des Erdreichs mit Kunststofffolien ist unzulässig. Ferner ist in § 8, Abs. 1 der Landesbauordnung NRW geregelt, dass nicht überbaute Flächen auf bebauten Grundstücken 1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen oder zu bepflanzen sind.

Sofern Schottergärten noch vor Änderung der gesetzlichen Regelungen angelegt worden sind, können bei Erfüllung der Voraussetzungen bis 2024 Fördermittel bei der Stadt beantragt werden. Informationen zum Thema und zur Förderung sind hier erhältlich und unter der Tel.-Nr. 0571/791165.

Quelle: Stadt Porta Westfalica, Foto: Archiv

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