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Neue digitale Broschüre 'Vereine & Steuern'

Nordrhein-Westfalen -

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Die aktualisierte Broschüre „Vereine & Steuern“ steht ab sofort online zur Verfügung unrstützt Ehrenamtliche bei ihrer Vereinsarbeit. „Wer sich ehrenamtlich engagiert, übernimmt Verantwortung für unser gesellschaftliches Miteinander. Mit der Neuauflage der Broschüre Vereine & Steuern möchten wir die Menschen bei Fragen des Steuerrechts unterstützen, die sich mit großem Einsatz für Sport, Kultur, Brauchtum oder soziale Belange einsetzen“, betont Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ob Neugründung, laufender Betrieb oder Auflösung eines Vereins – steuerliche Fragen begegnen Ehrenamtlichen auf vielen Ebenen. Mit der aktualisierten digitalen Broschüre Vereine & Steuern stellt die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen ein praxisnahes Nachschlagewerk zur Verfügung, das den Engagierten vor Ort Orientierung und Sicherheit gibt. Neben grundlegenden Informationen zur aktuellen Gesetzes- und Erlasslage der Gemeinnützigkeit, zu Zuwendungsbestätigungen oder zur Körperschaftsteuer sind jetzt auch neue Themen aufgenommen worden, wie die Vereinsgründung oder - auflösung.

Ein wichtiges Anliegen des Ministers Dr. Marcus Optendrenk wurde mit der Einführung einer Zentralen Ansprechperson für ehrenamtlich Tätige in den Finanzämtern bereits im letzten Jahr umgesetzt. Sie bietet unter der zentralen Telefonnummer 0211/16551655 einen direkten Draht für Vereinsverantwortliche – und sorgt für schnellen Zugang zur richtigen Stelle im örtlich zuständigen Finanzamt. Auch wenn keine individuelle Steuerberatung erfolgen kann, unterstützt sie bei zahlreichen Formalien und hilft dabei, bürokratische Hürden zu überwinden.

Die überarbeitete Broschüre steht unter https://www.finanzamt.nrw.de/vereine-und-steuern zum Download bereit. Die Internetseite www.finanzamt.nrw.de bietet außerdem Antworten auf die Top-Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und zu allgemeinen, steuerlichen Fragen. Hierüber können auch individuelle Anliegen mitgeteilt oder ein persönlicher Termin im Finanzamt vor Ort gebucht werden.

Quelle: Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, Symbolfoto: Archiv

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