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Osterfeuer bis zum 7. März anmelden

Minden -

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Wer ein Brauchtums- oder Osterfeuer veranstalten möchte, sollte das bis zum 7. März bei der Ordnungsbehörde der Stadt Minden anmelden. Erste Anmeldungen von Ortsgemeinschaften, Organisationen und Vereinen liegen bereits vor.

Erlaubt ist ausschließlich das Verbrennen von unbehandeltem Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie weiteren Pflanzenresten. Weitere Vorgaben, etwa zu Sicherheitsabständen und zur maximalen Größe eines Osterfeuers,  sind verbindlich einzuhalten. Details stehen in einem Merkblatt.

Findet ein Osterfeuer in einem Landschaftsschutzgebiet statt, wird die untere Naturschutzbehörde beteiligt und erteilt anschließend eine eigene Genehmigung. Daher ist bei der Anmeldung unbedingt eine E-Mail-Adresse anzugeben. Die private Nutzung von Feuerkörben oder Feuerschalen muss nicht angemeldet werden.

Der Anmeldevordruck und das Merkblatt stehen online bereit unter
www.minden.de/online-service. Alternativ können die Unterlagen per E-Mail bei Nico Büttemeyer per E-Mail an veranstaltungen@minden.de angefordert werden.

Quelle: Stadt Minden, Symbolfoto: Archiv

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