Osterfeuer bis zum 8. März anmelden
Minden -

Wer ein Brauchtums- oder Osterfeuer durchführen möchte, muss das bis zum 8. März bei der Ordnungsbehörde der Stadt Minden anmelden. Einige Anmeldungen unterschiedlicher Ortsgemeinschaften, Organisationen und Vereine liegen bereits vor.
Es dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Weitere Regelungen - unter anderem zu Sicherheitsabständen und der maximalen Größe eines Osterfeuers - sind zwingend einzuhalten und können in einem Merkblatt nachgelesen werden. Die private Nutzung von Feuerkörben oder Feuerschalen muss nicht angemeldet werden.
Der Anmeldevordruck und das dazugehörige Merkblatt sind hinterlegt oder können bei Nico Büttemeyer per E-Mail an veranstaltungen@minden.de angefordert werden.
Quelle: Stadt Minden, Foto: Archiv
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