Schadstoffe in Gebäuden der Kreisverwaltung erschweren Instandhaltung
Minden -

In den drei Gebäudeteilen der Kreisverwaltung in Minden sind Schadstoffe gefunden worden, die im normalen Arbeitsalltag keine Gesundheitsgefahr darstellen, jedoch eine ganze Reihe weiterer notwendiger Maßnahmen nach sich ziehen. Das ist das Ergebnis einer orientierenden Schadstoffuntersuchung, die der Kreis zur Vorbereitung erforderlicher Brandschutzsanierungen in Auftrag gegeben hatte. Nachdem nun die Ergebnisse der Untersuchungen vorliegen, hat der Kreis umgehend alle Mitarbeitenden über vorsorgliche Schutzmaßnahmen und weitere Auswirkungen informiert.
Für die Arbeit in den Büros und auch für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich hieraus keine Konsequenzen – in erster Linie betroffen sind die Mitarbeitenden aus dem Bereich Gebäudeunterhaltung. Sie dürfen in Zukunft aus Gründen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes beispielsweise nicht mehr selbst schleifen oder Löcher bohren. Hierfür muss vorerst ein auf solche Fälle spezialisiertes Unternehmen beauftragt werden.
Gefunden wurden bei der Schadstoffuntersuchung unter anderem Asbest in Faserprodukten wie Decken- und Hohlraumverkleidungen und asbesthaltige Wandputze etc. und Dämmstoffe aus künstlicher Mineralfaser, die aufgrund des Baujahres als Schadstoff eingestuft werden. In Heizkörper- und Geländerbeschichtungen sind Schwermetalle nachgewiesen worden. Von den betroffenen Bauteilen und Bauprodukten geht im eingebauten und ruhenden Zustand keine Gefahr für die Gesundheit der Gebäudenutzer aus. Weil davon ausgegangen werden kann, dass auch in weiteren kreiseigenen Liegenschaften (z.B. dem Straßenverkehrsamt) ähnliche Materialien verarbeitet wurden, soll es weitere orientierende Schadstoffuntersuchungen geben.
Allgemein wurden derartige Baustoffe in den Jahren zwischen 1960 und 1995 eingesetzt. Auch bei Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen von Gebäuden früherer Epochen, die in diesem Zeitraum durchgeführt worden sind, können asbesthaltige Bauprodukte zum Einsatz gekommen sein. Bauteile, die nach 1995 errichtet oder saniert worden sind, stehen nicht im Verdacht, Asbest zu enthalten. Ältere Bauteile können vom Verdacht ausgeschlossen werden, wenn sie offensichtlich weder verputzt, noch gespachtelt und auch nicht gefliest sind (z.B. Sichtmauerwerk oder Sichtbeton). Bei gestrichenen oder tapezierten Bauteilen hingegen ist grundsätzlich von verdeckt liegenden Verdachtsflächen auszugehen.
Ab jetzt gilt als Vorsichtsmaßnahme für die kreiseigenen Handwerker, Hausmeister oder andere Bedienstete: Sie dürfen bei allen als asbesthaltig bekannten – oder nach den aktuellen Erkenntnissen verdächtigen – Bauteilen bis auf weiteres nicht mehr selbst Hand anlegen. Wenn solche Bauteile handwerklich bearbeitet oder ausgebaut werden sollen, wird ein sachkundiges und autorisiertes Unternehmen beauftragt. Als Folge kann dies bereits geplante Bauvorhaben verteuern und verzögern – zumal Firmen, die in diesem Bereich tätig sind, eine hohe Auslastung haben.
Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Foto: Hallo Minden
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