Schiedsperson für Bad Oeynhausen -Alt gesucht
Bad Oeynhausen -

Schiedspersonen haben die Aufgabe zwischen streitenden Parteien zu schlichten, eine Einigung herbeizuführen und so den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich.
Die Voraussetzungen, die eine Bewerberin bzw. ein Bewerber für die Ausübung des Schiedsamtes mitbringen sollte, sind in § 2 des Schiedsamtsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Juristische Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Bewerber sollten allerdings über eine gewisse Lebenserfahrung, Verhandlungsgeschick und die Fähigkeit verfügen, sich mündlich und schriftlich klar auszudrücken. Außerdem ist die Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen erforderlich, um das notwendige Rüstzeug für die Amtsführung zu erwerben.
Schiedspersonen sollten möglichst nicht jünger als 30 und nicht älter als 70 Jahre sein und in dem jeweiligen Schiedsamtsbezirk ihren Wohnsitz haben. Personen, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder unter Betreuung stehen, sind vom Schiedsamt ausgeschlossen. Wer durch eine sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist, soll ebenfalls nicht berufen werden.
Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Bad Oeynhausen für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Bevor sie ihre Schiedsamtstätigkeit beginnen können, erfolgt noch die Bestätigung durch die Leitung des Amtsgerichts.
Wer Interesse an der Tätigkeit als Schiedsfrau oder Schiedsmann im Schiedsamtsbezirk Bad Oeynhausen- Alt hat, sollte sich bis Anfang November 2021 bei der Stadt Bad Oeynhausen, Bereich 10 – Personal -, Ostkorso 8, 32545 Bad Oeynhausen, E-Mail: info@badoeynhausen.de oder i.budde@badoeynhausen.de bewerben. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 05731 14-1263. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Quelle und Foto: Stadt Bad Oeynhausen
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