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Straßenausbau: Eigenwillige Kalkulation im Mühlenkreis

Minden-Lübbecke -

Straßenausbau: Eigenwillige Kalkulation im Mühlenkreis

Wer in Augustdorf oder Detmold ein Haus besitzt, kann nur hoffen, dass die Straße, in der er wohnt, noch lange hält. Denn eine Straßenerneuerung wird für Anlieger in diesen beiden Städten besonders teuer. Das hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW bei einem Vergleich der Straßenausbaubeitragssatzungen der Kommunen in den Kreisen Lippe und Minden-Lübbecke festgestellt.

Bei diesem Vergleich wurde außerdem deutlich, dass die Städte und Gemeinden im Kreis Minden-Lübbecke durch die Bank deutlich bürgerfreundlicher kalkulieren als die Städte und Gemeinden im Kreis Lippe. Espelkamp, Hille, Hüllhorst, Minden, Petershagen, Porta Westfalica und Stemwede zum Beispiel legen 50 Prozent der Kosten, die bei einer Straßenerneuerung entstehen, auf die Anlieger um. Im Kreis Lippe ist das nur in Lage und Lügde der Fall. Negativ ragen Augustdorf, Detmold und Schlangen heraus, die die Anlieger an 80 Prozent der Kosten beteiligen. „Im Kreis Minden-Lübbecke hat keine einzige Kommune diesen zulässigen Höchstwert ausgeschöpft“, stellt BdSt-Vorsitzender Heinz Wirz fest. 

Neben dem prozentualen Anteil legt die Straßenausbaubeitragssatzung noch so genannte Nutzungsfaktoren fest. Das sind Gewichtungsfaktoren, die sich an der Geschosszahl des Hauses auf dem Grundstück orientieren. Dabei wird unterstellt, dass ein Eigentümer, der sein Grundstück mehrgeschossig bebaut hat oder bebauen kann, einen größeren wirtschaftlichen Vorteil von dem Straßenausbau hat. 

Mit diesen Nutzungsfaktoren wird die tatsächliche Grundstücksfläche multipliziert. Das Ergebnis wird wiederum mit dem Beitragssatz multipliziert und ergibt so die Belastung des Grundstückseigentümers. Der Nutzungsfaktor reicht bei zweigeschossiger Bebaubarkeit in den Städten und Gemeinden sowohl im Kreis Minden-Lübbecke als auch im Kreis Lippe von 1,00 bis 1,3. 

Für seine Beispielrechnung geht der BdSt NRW davon aus, dass die Erneuerung einer Fahrbahn in einer Anliegerstraße Gesamtkosten von 60.000 Euro verursacht. Wer ein 200 qm großes Grundstück mit einem zweigeschossigen Reihenhaus besitzt, muss in Augustdorf und Detmold mit 1.560 Euro besonders hohe Beiträge zahlen, während es in Hüllhorst nur 750 Euro sind. Teuer sind Straßenerneuerungen unter diesen Gegebenheiten auch für Grundstückseigentümer in Schlangen (1.500 Euro), Schieder-Schwalenberg (1.365 Euro) sowie in Bad Salzuflen, Extertal und Leopoldshöhe (je 1.312,50 Euro). 

Positiv fallen Bad Oeynhausen und Hille mit jeweils 900 Euro sowie Lügde, Petershagen, Porta Westfalica und Stemwede mit jeweils 937,50 Euro auf. Sie haben einen beitragspflichtigen Anteil von 50 bzw. 60 Prozent festgelegt, was selbst in Kombination mit einem Nutzungsfaktor von 1,2 oder 1,25 zu diesen moderaten Anliegerbeiträgen führt.

„Der Landesgesetzgeber sollte die Anteile der beitragspflichtigen Grundstückseigentümer am Ausbau von Straßen verbindlich vorgeben und Obergrenzen festlegen“, lautet Wirz‘ Fazit. Sein Verband hält eine Beteiligung der Anlieger an 50 Prozent der Kosten bei einer Fahrbahnerneuerung in einer Anliegerstraße für angemessen. Ein festgesetzter Nutzungsfaktor von 1,0 bei ein- und zweigeschossiger Bauweise würde ebenfalls ausreichen.

(Text: Bund der Steuerzahler NRW | Symbolfoto: Archiv)

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