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Unterhaltsvorschuss erhöht sich

Minden-Lübbecke -

Zum 1. Januar 2022 wird der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder gemäß § 1 der Mindestunterhaltsverordnung in der ersten Altersstufe von 393 Euro auf 396 Euro, in der zweiten Altersstufe von 451 Euro auf 455 Euro und in der dritten Altersstufe von 528 Euro auf 533 Euro ansteigen.

Zum 1. Januar 2022 wird der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder gemäß § 1 der Mindestunterhaltsverordnung in der ersten Altersstufe von 393 Euro auf 396 Euro, in der zweiten Altersstufe von 451 Euro auf 455 Euro und in der dritten Altersstufe von 528 Euro auf 533 Euro ansteigen.

Die Jugendämter im Kreis Minden-Lübbecke bitten die Empfängerinnen und Empfänger von Unterhaltsvorschussleistungen zu berücksichtigen, dass sich dadurch auch Änderungen in den Zahlbeträgen für Unterhaltsvorschussleistungen ergeben: Der Unterhaltsvorschuss erhöht sich ab 1. Januar 2022 in der ersten Altersstufe (0 bis 5 Jahre) von 174 Euro auf 177 Euro, in der zweiten Altersstufe (6 bis 11 Jahre) von 232 Euro auf 236 Euro und in der dritten Altersstufe (12 bis 17 Jahre) von 309 Euro auf 314 Euro. In der Regel erhöht sich dadurch auch der von der/dem Unterhaltsschuldner/in zu erstattende Betrag.

Fragen zum Unterhaltsvorschuss beantworten die Unterhaltsvorschussstellen der jeweiligen Jugendämter in Bad Oeynhausen, Minden, Porta Westfalica und des Kreises Minden-Lübbecke.

Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Foto: Hallo Minden

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