Verdacht auf Geflügelpest: Überwachungszone wird eingerichtet
Minden-Lübbecke -
![]()
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat um den Pr. Oldendorfer Betrieb, der vom Geflügelpestverdacht betroffen ist, eine Überwachungszone eingerichtet. Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 06.03.2021 um 0:00 Uhr.
Die Überwachungszone dient dazu, die Zeit bis zum Eintreffen der Untersuchungsergebnisse des Friedrich-Loeffler-Institutes, die den Ausbruch der Influenza A als hochpathogene aviäre Influenza bestätigen müssen, zu überbrücken. Erst dann kann der Kreis Minden-Lübbecke seinerseits ein Sperr-und Beobachtungsgebiet um den Geflügelpestausbruch einrichten. In der Zwischenzeit sollen beschränkende Maßnahmen in der Überwachungszone eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest verhindern. Sämtliche Auflagen sind der Allgemeinverfügung im amtlichen Kreisblatt zu entnehmen. Dieses ist auf der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke zu finden: https://www.minden-luebbecke.de/media/custom/2832_3637_1.PDF?1614951486.
Die vom LANUV festgelegte Überwachungszone umfasst Teile von Pr. Oldendorf, Espelkamp, Lübbecke und Stemwede. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der Beschreibung der Gebietskulisse, die ebenfalls dem Amtsblatt zu entnehmen ist.
(Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Foto: Hallo Minden)
Das ist auch interessant:
Sanierung des Rathauskomplexes geht in die nächste Phase
Bund fördert Sportanlagen am Schulzentrum Süd
Mann mit geklautem Fahrrad erwischt
Corona-Virus im Kreis Minden-Lübbecke - Stand heute
Anzeige



