Wahlbüro informiert: Das müssen Briefwähler beachten
Minden -
Damit bei der Stichwahl am 28. September alles reibungslos klappt, gibt das Wahlbüro Minden wichtige Hinweise zur Briefwahl. Viele Unterlagen sind bereits verschickt, dennoch sollten Wahlberechtigte prüfen, ob sie ihre Unterlagen rechtzeitig erhalten haben und was im Falle von Verzögerungen zu beachten ist.
Wer bereits bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen sowohl für die Wahl am 14. September als auch für die Stichwahl den Antrag gestellt hat, sollte seine Unterlagen bis spätestens Mittwoch, 24. September, erhalten haben. Rund 15.000 Briefwahlunterlagen wurden in der vergangenen Woche am Donnerstag und Freitag verschickt. Sollten die beantragten Unterlagen bis Mittwoch nicht angekommen sein, bittet das Wahlbüro darum, sich am Donnerstag oder Freitag telefonisch zu melden. Das Team ist unter 0571-89287 erreichbar.
Wichtiger Hinweis: Wer Briefwahl beantragt, aber seine Unterlagen nicht erhalten hat und den Verlust bis spätestens Samstag, 27. September, 12 Uhr, nicht beim Wahlbüro gemeldet hat, kann am Sonntag nicht mehr im Wahllokal wählen.
Auch wer unsicher ist, ob er für beide Wahltermine Briefwahlunterlagen beantragt hat, sollte sich vorsorglich beim Wahlbüro melden.
Personen, die jetzt noch Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragen möchten, sollten dies wegen der knappen Postlaufzeiten möglichst persönlich im Wahlbüro erledigen. Benötigt werden ein Personalausweis sowie – sofern vorhanden – die Wahlbenachrichtigung. Wer die Unterlagen für eine andere Person beantragen möchte, benötigt eine entsprechende Vollmacht. Ein Vordruck dafür befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Quelle: Stadt Minden, Foto: Hallo Minden
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