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Wichtige Informationen zum Impfen

Minden-Lübbecke -

Impfangebot mit AstraZeneca für Menschen über 60 Jahren

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat bekannt gegeben, dass den Impfzentren eine gesonderte Menge an AstraZeneca-Impstoff zugewiesen wird, um kurzfristig Impfangebote für Menschen ab 60 Jahren zu realisieren. Diese Impfangebote werden im Zeitraum vom 4. April (Ostersonntag) bis zum 14. April ermöglicht.

Die Terminierung erfolgt über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung Tel.: 0800-11611702 oder www.116117.de. Dieses Portal wird voraussichtlich bis einschließlich Ostermontag, 5. April 2021 freigeschaltet.

Da die Nachfrage sehr groß sein wird, kann ausdrücklich nicht jedem Impfwunsch entsprochen werden. Die Kassenärztliche Vereinigung (KVWL) weist bereits im Vorfeld daraufhin, dass es zu einer Überlastung der Systeme kommen kann. Eine Terminvergabe durch den Kreis Minden-Lübbecke oder das Impfzentrum ist nicht möglich. Es ist ausschließlich das Portal der KVWL für eine Buchung zu benutzen. Wir bitten diesbezüglich um Verständnis. Der Kreis weist darauf hin, dass nur AstraZeneca zur Verfügung gestellt wird.

Impfangebot für 79-jährige Personen - Jahrgang 1941

Parallel erfolgt zusätzlich die landesweit einheitliche Einladung der 70-Jährigen und Älteren, gestaffelt nach Geburtsjahrgängen. Dies beginnt mit dem Jahrgang der 79-Jährigen. Das Portal zur Buchung für den Jahrgang 1941 ist ab Dienstag, 6. April 2021 geöffnet, die ersten Impfungen finden ab Donnerstag, 8. April 2021 statt. Auch eine telefonische Terminbuchung ist möglich Tel.: 0800 116 117 02. Neu ist bei diesem Impfaufruf, dass das NRW-Gesundheitsministerium gestattet, dass der Ehe- beziehungsweise Lebenspartner mitgeimpft werden können. Die Termine können zusammen gebucht werden.

Weiteres begrenztes Impfangebote für nach § 3 Coronavirus-Impfverordnung berechtigte Personen unter 60 Jahren

Bereits priorisierte Berufsgruppen gemäß §3 der Coronavirus-Impfverordnung, Personen die eine Vorerkrankung nach §3 Abs.1 Nr.2 der Coronavirus-Impfverordnung aufweisen, Kontaktpersonen von Schwangeren und pflegende Angehörige werden darauf hingewiesen, dass von Seiten des Kreis Minden-Lübbecke voraussichtlich ab nächster Woche Dienstag ein Online Portal (https://impftermine.minden-luebbecke.de) freigeschaltet wird. Dort wird eine sehr begrenzte Terminanzahl zur Verfügung gestellt werden.

Wir informieren Sie, sobald feststeht, ab wann Termine gebucht werden können.

Hausarztpraxen

Personen die eine Vorerkrankung nach §3 Abs.1 Nr.2 der Coronavirus-Impfverordnung aufweisen, haben ab Dienstag, 6. April 2021 ebenfalls die Möglichkeit sich über ihren Hausarzt/ihre Hausärztin ein Impfangebot geben zu lassen.

Alle Impfungen über Ostern gesichert

Alle Personen, die bereits einen Impftermin gebucht haben, werden über die Osterfeiertage geimpft. Alle gebuchten Termine bleiben bestehen, die Impfungen erfolgen mit dem Mittel des Herstellers BionTech.

(Quelle: Kreis Minden-Lübbecke)

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