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Zwei Polleranlagen gehen Ende Mai in den Probebetrieb

Minden -

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Zwei von sechs versenkbaren Polleranlagen in der Mindener Innenstadt werden nach Pfingsten, am Dienstag, 30. Mai, scharf geschaltet. Das kündigt jetzt die Stadtverwaltung Minden zusammen mit den Städtischen Betrieben Minden an. Hochgefahren werden die Anlagen am Wesertor (Bäckerstraße) und in der Obermarktstraße (Kaak), um den Betrieb zu testen. Diese Poller werden zunächst dauerhaft oben bleiben.

„An diesen Punkten ist eine Einfahrt für den Lieferverkehr in die Fußgängerzone nicht möglich - nur die Ausfahrt“, so die Ordnungsbehörde. Das sei entsprechend – und bereits seit vielen Jahren – so auch durch Verkehrszeichen geregelt. Bei ausfahrenden Fahrzeugen senken sich über eine Kontaktschleife im Boden ab 30. Mai die Poller an den zwei Standorten automatisch. „Die hochgefahrenen Poller werden durch auffällig rote LED-Kränze gut zu erkennen sein“, erläutert Beigeordneter und Leiter der Städtischen Betriebe Minden, Peter Wansing. Die übrigen vier Anlagen an der Hufschmiede, an der südlichen Poststraße, am Kleinen Domhof und am Markt 15 werden im Juni in den Probebetrieb gehen und - wenn alles gut läuft - endgültig im Juli scharf geschaltet.

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Die Inbetriebnahme der Polleranlagen – das war ursprünglich zum Weihnachtsmarkt 2022 vorgesehen – hatte sich unter anderem dadurch verzögert, weil es Software-Probleme mit den eingesetzten Transpondern in Einsatzfahrzeugen gab und weil zunächst noch Schulungen von Mitarbeitern laufen mussten. „Das ist nun alles geklärt beziehungsweise abgeschlossen“, berichtet Wansing. Es musste in jedem Fall sichergestellt sein, dass alle Einsatzfahrzeuge die Fußgängerzone auch außerhalb der Lieferzeiten erreichen können. Die Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr sowie Müll- und Straßenreinigungsfahrzeuge der SBM sind mit so genannten RFID-Chips (Abkürzung - englisch für Radio Frequency Identification) ausgestattet.

Für den Betrieb der Anlage ist tagsüber von Montag bis Freitag die Ordnungsbehörde verantwortlich und in den übrigen Zeiten die Einsatzzentrale der Berufsfeuerwehr Minden. „Diese muss in der Lage sein, die Poller im Notfall runter- oder auch raufzufahren, wenn Gefahr von außen droht“, erläutert der stellvertretende Leiter der Feuerwehr Minden, Martin Ruhe.

Als Letztes müssen - vor der endgültigen Inbetriebnahme voraussichtlich Anfang Juli - noch einige Handynummern von Berechtigten in das System eingearbeitet und letzte softwaretechnische Änderungen umgesetzt sowie abschließende vertragliche Vereinbarung geregelt werden.

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Alle, die die Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten befahren wollen, müssen eine Ausnahmegenehmigung bei der Ordnungsbehörde beantragen. Das sind zum Beispiel Geldtransport-Unternehmen, Handwerker oder auch Anwohner, die einen gehbehinderten Angehörigen abholen oder bringen wollen. Das Formular gibt es auf dieser Internetseite: https://www.minden.de/wirtschaft-mobilitaet-wohnen/mobilitaet-verkehr/sicherheit/.

„Grundsätzlich müssen alle Antragsteller begründen, warum sie außerhalb der Lieferzeiten einfahren wollen“, erläutert der verantwortliche Mitarbeiter der Ordnungsbehörde, Büttemeyer. Es werde dann eine Mobilnummer hinterlegt und mitgeteilt, über welche Einfahrt die Fußgängerzone befahren werden darf. Die Berechtigten können dann die Poller an einer zugewiesenen Stelle über das Handy freischalten und runterfahren. Für alle übrigen drei Anlagen von vier funktioniere das nicht.

Die Poller werden dann künftig im Normalbetrieb zwischen 10.30 Uhr und 18.30 Uhr sowie zwischen 22 Uhr und 6 Uhr hochgefahren sein. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einfahrt nur mit Ausnahmegenehmigung möglich. Am Sonn- und Feiertagen werden die Poller ganztägig hochgefahren sein.

Die automatisch eingestellten Zeiten können bei Bedarf von der Verwaltung verändert werden. „Das wird bei Veranstaltungen in der Fußgängerzone so sein“, berichtet Büttemeyer. Während der Veranstaltungszeiten werden alle Poller - zur Sicherung der Veranstaltung und der Menschen - ständig hochgefahren sein. Ein Beispiel: Läuft eine angemeldete Veranstaltung in der Fußgängerzone von 12 bis 20 Uhr, dann sind die Poller nur in der Lieferzeit morgens geöffnet. Über eine Ausnahmegenehmigung kann dann auch noch von 10.30 bis 12 Uhr in die Fußgängerzone gefahren werden, danach ist die Einfahrt für Zulieferer nicht mehr möglich, sondern nur noch für Einsatz- und Behördenfahrzeuge.

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Der Lieferverkehr muss während der Veranstaltungen künftig dann ausschließlich außerhalb der Veranstaltungszeiten erfolgen oder an den eingerichteten Ladezonen halten, so die Ordnungsbehörde. Ebenfalls besteht während der Veranstaltungszeit nicht die Möglichkeit über die Ausnahmegenehmigung die Fußgängerzone zu befahren. Bislang setzte die Stadt Minden zum Schutz von Menschenansammlungen bei Veranstaltungen Betonblöcke- und/oder große Wasserbehälter ein.

Für Lieferungen zwischen 10.30 und 18.30 Uhr sowie 22 Uhr und 6 Uhr sowie zu Veranstaltungszeiten, sind Ladezonen beziehungsweise Kurzzeitparkplätze am Rande der Innenstadt eingerichtet worden. Die Ladezonen wurden vom Bereich Verkehr angeordnet und sind von den SBM eingerichtet worden. Diese befinden sich in der Königstraße, Domstraße, Marienstraße und am Großen Domhof. Sie sind durch das Schild „Parkverbot“ mit dem Zusatz „Lieferverkehr frei“ gekennzeichnet. Hier nicht berechtigt parkende Fahrzeuge werden künftig verwarnt, kündigt die Ordnungsbehörde an.

Berechtigte Fahrzeuge wie zum Beispiel Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Müllabfuhr oder aber Inhaber einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone können auch – ausgenommen bei Veranstaltungen - zwischen 10.30 und 18.30 Uhr in die Fußgängerzone fahren. „Für Radfahrer gilt – wie bisher auch - in weiten Teilen der Fußgängerzone, dass sie tagsüber absteigen und schieben müssen“, teilt Gunnar Kelb, Leiter des Bereiches Verkehr, mit.

Im Haushalt der Stadt Minden sind für diese Maßnahme insgesamt – inklusive der Planungskosten und dem Posten für Unvorhergesehenes – 1,977 Millionen Euro in der Gesamtausgabeplanung (Jahre 2019 bis 2023) eingestellt.

Weitere Informationen zu den Polleranlagen

Von Februar bis Anfang November 2022 sind sechs versenkbare und 14 starre Polleranlagen am Rand der Mindener Fußgängerzone errichtet worden. Ursprünglich sollten die Arbeiten im Sommer beendet sein. Verzögerungen gab es unter anderem durch krisenbedingte Lieferprobleme bei den Pollern, in der Bauphase wegen sehr vieler unterirdisch verlegter Leitungen und auch wegen Planungsveränderungen. So ist wegen Leitungsproblemen am Standort Poststraße/Deichhof eine starre Anlage – statt einer beweglichen – installiert worden.

In erster Linie waren Sicherheitsaspekte – nach terroristischen Anschlägen mit Lastwagen in europäischen Innenstädten – der Anlass für die Planungen von Polleranlagen der Stadt Minden. Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen habe nach mehreren Anschlägen – zuletzt 2017 in Spanien - vermehrt bei den Kommunen sowie die Polizei darauf hingewirkt, für mehr Sicherheit in den Fußgängerzonen und bei Veranstaltungen zu sorgen, so Jäcke weiter. Als Zwischenlösung setzte die Stadt Minden in den vergangenen Jahren Betonblöcke und Wasserbehälter bei größeren Veranstaltungen in der Fußgängerzone und auf innerstädtischen Plätzen ein. Diese seien aber längst nicht so sicher, wie die jetzt installierten Poller. Das hat die Verwaltung auch mehrfach in der Planungsphase deutlich gemacht.

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Ein zusätzlicher Aspekt und positiver Nebeneffekt ist, dass sich die Aufenthaltsqualität in der Fußgängerzone verbessern wird. Denn außerhalb der Lieferzeiten ab 10.30 Uhr morgens können Fahrzeuge danach nur noch mit einer Sondergenehmigung in die Innenstadt reinfahren. Das war in der Vergangenheit oft ein Ärgernis für Fußgänger und auch für Menschen mit Behinderungen, die sich beispielsweise an den taktilen Leilinien orientieren müssen oder schlecht an den parkenden Fahrzeugen vorbei kamen.

Anlieger und Geschäftsinhaber wurden in mehreren Veranstaltungen vor dem Beschluss des Rates im Dezember 2019 über die Planungen und die Anlagen informiert. Auch 2022 gab es Gespräche mit Anliegern und Geschäftsinhabern. Diese werden aktuell auch noch einmal vom städtischen Innenstadtmanagement über den bevorstehenden Probebetrieb informiert. Einbezogen wurden – für eine bestmögliche Information aller – unter anderem auch die Industrie- und Handelskammer Minden-Lübbecke sowie der Handelsverband und die Werbegemeinschaft.

Weitere Informationen und alle viel gestellten Fragen (so genannte FAQs) werden auf dieser Internetseite beantwortet: https://www.minden.de/wirtschaft-mobilitaet-wohnen/mobilitaet-verkehr/sicherheit/ - so auch Fragen wie „Ich muss mit meinem Fahrzeug in die Innenstadt - was muss ich machen?“ oder „Wie sind die Regelungen bei Veranstaltungen?“

Quelle und Fotos: Stadt Minden

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