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Geflügelpest bei zwei Wildgänsen in Espelkamp festgestellt

Espelkamp | Minden-Lübbecke -

Bei zwei Wildgänsen, die am 15. September 2022 am Gabelweiher in Espelkamp tot aufgefunden wurden, ist die Geflügelpest festgestellt worden. Der Verdacht hat sich bestätigt. Das Veterinäramt nimmt diese Funde zum Anlass nochmal alle Geflügelhalter im Kreisgebiet auf die aktuelle Seuchensituation hinzuweisen und zur Vorsicht aufzurufen.

Bei zwei Wildgänsen, die am 15. September 2022 am Gabelweiher in Espelkamp tot aufgefunden wurden, ist die Geflügelpest festgestellt worden. Der Verdacht hat sich bestätigt. Das Veterinäramt nimmt diese Funde zum Anlass nochmal alle Geflügelhalter im Kreisgebiet auf die aktuelle Seuchensituation hinzuweisen und zur Vorsicht aufzurufen.

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„Leider müssen wir davon ausgehen, dass das Virus nunmehr ganzjährig aktiv ist und mit einem hohen Infektionsdruck in der Wildvogelpopulation zu rechnen ist,“ sagt Dr. Doris Aper. Die amtliche Tierärztin des Kreisveterinäramtes verweist dabei auf die hohe Anzahl an Infektionen bei Wildvögeln aber auch bei Nutzgeflügelbeständen seit Oktober 2020.

Erst im Juli waren auch Geflügelhalter in Stemwede und Rahden von einem Fall in Hüde im Kreis Diepholz betroffen und mussten ihre Tiere mehrere Wochen aufstallen und weitere Vorsichtsmaßnahmen beachten.

Laut der Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts wird das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung unter Wasservögeln an Sammelplätzen aber auch die Weiterverbreitung in Hausgeflügelbestände durch direkten oder indirekten Kontakt mit Wildvögeln in Regionen, wo der Geflügelpestvirus nachgewiesen wurde, als hoch eingestuft. Dabei ist es kaum möglich, den Verlauf und die Ausbreitung der Geflügelpest unter Wildvögeln zu beeinflussen bzw. zu verhindern. Einzig die Kadaver betroffener Tiere müssen schnell und sicher entsorgt werden. Das schützt aasfressende Vögel und Säugetiere und ist wichtig, um Infektionsketten zu verhindern. Auch Kadaver, die im ufernahen Wasser treiben, müssen schnell entsorgt werden. Denn sie schwemmen infektiöse Viren ins Wasser und weitere Wasservögel können sich infizieren.

In Nordrhein-Westfalen waren bisher Gänse, Enten, Greifvögel und Graureiher betroffen. Tot aufgefundene Wildvögel dieser Art sollten nicht berührt werden. Stattdessen können solche Wildvögel beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreis Minden-Lübbecke gemeldet werden.

Bislang gibt es keine Hinweise auf Erkrankungen von Menschen mit dem aktuellen Typ des Geflügelpestvirus. Ein erhöhtes Risiko für die Bevölkerung besteht nicht. Auch bei engem Kontakt, wie in der Geflügelhaltung, sind beim Einsatz adäquater Schutzmaßnahmen Übertragungen auf den Menschen unwahrscheinlich.

Das Veterinäramt des Kreises Minden-Lübbecke hat die Bitte, dass alle Geflügelhalter ihre Tiere weiterhin aufmerksam beobachten. Bei Auffälligkeiten wie zum Beispiel vermehrt toten Tieren, Apathie oder Leistungseinbußen, sollten sie sich sofort die betreuende Tierarztpraxis wenden. Liegen Verdachtsmomente für einen Seuchenfall vor, benachrichtigen Geflügelhalter unbedingt und schnell das Veterinäramt. Entscheidend ist, die Weiterverbreitung des Geflügelpestvirus in Hausgeflügelbestände zu verhindern. Dafür müssen alle Geflügelhalter*innen die für Ihren Bestand geltenden Biosicherheitsmaßnahmen strikt einhalten. Hygiene ist und bleibt dabei das oberste Gebot! Alle direkten und indirekten Kontakte des gehaltenen Geflügels mit Wildvögeln müssen verhindert sowie der Kontakt mit Tieren aus anderen Beständen minimiert werden. Auch sollte der Zugang zu Stallanlagen und Volieren für Besucherinnen und Besucher auf das unbedingt Nötige beschränkt und hygienische Grundsätze eingehalten werden.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Tierseuchenbekämpfung ist, dass den zuständigen Behörden alle Geflügelhaltungen bekannt sind. Sollte eine Geflügelhaltung bislang nicht bei der Tierseuchenkasse NRW und dem Veterinäramt registriert sein, muss die Anmeldung des Federviehs dringend nachgeholt werden.

„Die Geflügelpestproblematik wird uns leider auch zukünftig beschäftigen“, meint Dr. Aper. „Alle Geflügelhalter*innen sollten darauf vorbereitet sein, ihre Tiere jederzeit wieder aufstallen zu können. Dazu sollte ein fester, ausreichend großer Stall vorhanden und nutzbar sein. Alternativ kann eine Schutzvorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, genutzt werden.“

Weitere Informationen für Geflügelhalter sind unter „Service, Tiere und Lebensmittel, Aktuelles zur Geflügelpest“ auf der Homepage des Kreises unter www.minden-luebbecke.de zu finden.

Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Symbolfoto: Archiv

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