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Kulturförderung des Kreises für das Jahr 2026

Minden-Lübbecke -

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Für das Jahr 2026 stehen Fördermittel des Kreises Minden-Lübbecke für Kulturprojekte zur Verfügung. Ab sofort können Kulturschaffende und –initiativen Förderanträge bei der Kreisverwaltung einreichen. Drei Richtlinien zur Kulturförderung wurden bereits im Jahr 2021 auf den Weg gebracht.

  •  Die Richtlinie zur Förderung der Kulturarbeit soll unbürokratisch Kulturformate aller kulturellen Genres fördern (z.B. Künstler-Honorare, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit);

  • Die Richtlinie zur Unterstützung des Ehrenamtes in kulturellen Einrichtungen soll das Ehrenamt in der Kulturarbeit unterstützen;

  • Die Richtlinie zur Förderung von offenen Formaten der Jugendkultur unterstützt Kulturangebote von Jugendlichen und jungen Erwachsenen für Jugendliche und junge Erwachsene

Antragsfrist ist der 15. April 2026, Anfang Mai entscheidet dann eine Jury über die Verteilung der Mittel.

Mit den Mitteln über die Kulturförderrichtlinien möchte der Kreis das kulturelle Angebot im Kreis verbessern und Kulturschaffende unterstützen.

In den Jahren 2021 bis 2025  konnten über die Kulturförderrichtlinien insgesamt ca. 180 Kulturmaßnahmen mit einem Fördervolumen von ca. 250.000 Euro unterstützt werden. Die geförderten Maßnahmen sind auch auf der Internetseite des Kreises kurz dargestellt und bieten interessierten Antragstellern so eine Orientierung für ihre geplanten Anträge.

Die Kulturförderrichtlinien sind als Download auf der Internetseite des Kreises hier veröffentlicht, dort stehen auch das Antragsformular sowie die Bewertungskriterien für Förderanträge. Bei Fragen stehen Doris Wiese (0571/80713600) und Rainer Riemenschneider (0571/80713482) zur Verfügung.

Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, Symbolfoto: Archiv

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