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Neue Gebührenverordnung für Tierärzte

NRW -

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Nach über 20 Jahren wurde die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) erstmals umfassend novelliert. Die neu strukturierte Verordnung regelt einheitlich, wie viel Geld ein Tierarzt für bestimmte Leistungen verlangen darf – das sorgt für mehr Transparenz auf der Rechnung. Die neue GOT passt zudem Entgelte für den Besuch beim Tierarzt an den heutigen veterinärmedizinischen Erkenntnisstand an. Hinzu kommt eine Angleichung an aktuelle wirtschaftliche Gegebenheiten, wie zum Beispiel gestiegene Praxis- oder Personalkosten. Am 22. November 2022 tritt die Bundesverordnung offiziell in Kraft.

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Eine nötige Versorgung von Haustieren und Nutztierbeständen muss sichergestellt werden.

Ministerin Silke Gorißen: „Auch wenn aktuell an vielen Stellen jeder Griff ins Portmonee gut überlegt ist – an nötigen Terminen beim Veterinär sollte auch bei steigenden Kosten nicht gespart werden. Denn wer Tiere privat oder beruflich hält, muss Krankheiten rechtzeitig behandeln lassen.“ Gorißen weiter: „Die neue Gebührenordnung fällt in eine schwierige Zeit für viele Verbraucherinnen und Verbraucher. Eine neue und zeitgemäße Regelung war jedoch überfällig. Sie löst endlich das veraltete Abrechnungssystem aus den späten 1990er Jahren ab und ermöglicht Tieren auch eine bessere Behandlung mit modernen Techniken der Tiermedizin. Die neue, flächendeckende Verordnung schafft ebenfalls bessere Perspektiven für Veterinäre, die von ihrer Arbeit auch leben müssen. Der wichtige Beruf des Tierarztes muss auch in der Zukunft attraktiv sein.“

Die Absicherung des Fortbestandes der Tierarztpraxen fördert auch das Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung und dient dem Tierschutz. Das ist gerade in landwirtschaftlichen Betrieben wichtig, wo die Tiergesundheit im Stall an oberster Stelle stehen muss.

Die neue Verordnung schafft die Anpassung der aufgeführten tierärztlichen Leistungen an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand.

Durch die Neufassung der Verordnung werden nun auch die neuesten Behandlungsmethoden, wie zum Beispiel Computertomografie, Magnetresonanztomographie und auch Endoskopie, erfasst.

Die Anpassung erfolgte auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Studie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Angemessenheit der tierärztlichen Leistungen und Angemessenheit der Gebührensätze.

Weitere Informationen zur Gebührenordnung auf der Website der Bundestierärztekammer:

https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/

Abschlussbericht zur Studie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL):

https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Tiergesundheit/abschlussbericht-pruefung-tieraerztegebuehrenverordnung.html

Quelle: Land NRW, Foto: Archiv

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