Neue Schilder erinnern an richtigen Überholabstand zu Radfahrenden
Minden -

An der Kutenhauser Straße und der Wittelsbacherallee stehen seit Kurzem neue Hinweisschilder. Sie erinnern Autofahrende daran, beim Überholen von Radfahrenden den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstand einzuhalten. Seit der Änderung der Straßenverkehrsordnung im April 2020 gilt: Innerorts muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern, außerorts von mindestens zwei Metern eingehalten werden – sowohl zu Rad- als auch zu Fußverkehr.
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Besonders häufig passiert das auf sogenannten Schutzstreifen, also Radwegen, die nur durch eine gestrichelte Linie am Fahrbahnrand markiert sind. Deshalb hat die Verkehrsbehörde der Stadt Minden gezielt die Kutenhauser Straße und die Wittelsbacherallee ausgewählt, um dort auf das Thema aufmerksam zu machen. Beide Straßen sind wichtig für den Schul- und Alltagsverkehr.
Wichtig zu wissen: Wird der vorgeschriebene Abstand eingehalten, ist ein Überholen bei Gegenverkehr in diesen Straßen nicht möglich. In solchen Fällen müssen Autofahrende hinter dem Radverkehr bleiben, bis die Situation ein sicheres Überholen erlaubt.
Quelle und Foto: Stadt Minden
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