Porta Westfalica: Eingeschränkter Zugang zum Rathaus II
Porta Westfalica -
Der Zugang von Personen zu den Ämtern im Rathaus II der Stadt Porta Westfalica wird bis auf Weiteres eingeschränkt. Die Eingangstür zum Rathaus II bleibt während der Öffnungszeiten geöffnet.
Der Zutritt zu den Fluren des Sachgebietes Sozialwesen im 1. OG, des Sachgebietes Bildung, Sport und Kultur im 1. OG und des Jugendamtes im 2. und 3. OG wird nur nach Klingeln an der jeweiligen Eingangstür zum Flur innerhalb des Gebäudes gewährt. Der eingeschränkte Zutritt betrifft auch die Sanitärräume im 1. OG. Die Besucherinnen und Besucher werden nach dem Klingeln durch die Mitarbeitenden eingelassen.
Der Zutritt zum Bürgeramt wird in der gleichen Weise bei der Öffnung am ersten Samstag im Monat praktiziert und betrifft auch Besucher*innen mit Termin.
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für diese vorübergehende Maßnahme. Sie dient dem Schutz der im Rathaus anwesenden Personen, insbesondere auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Besucher*innen des Rathauses I werden gebeten, sich bei der Telefonzentrale im Eingangsbereich anzumelden.
Sollten sich Änderungen ergeben, wird die Stadtverwaltung hierüber informieren.


